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Begründung des Müllgebühren-Urteils ist da
Verwaltungsgerichtshof gibt dem Landkreis Ludwigsburg ohne Abstriche recht

Die Deponienachsorge – hier auf dem Lemberg bei Poppenweiler – ist laut VHG-Urteil die Sache allein der Gebührenzahler. Archivfoto: Ramona Theiss
Die Deponienachsorge – hier auf dem Lemberg bei Poppenweiler – ist laut VHG-Urteil die Sache allein der Gebührenzahler. Archivfoto: Ramona Theiss
Privathaushalte und kleines Gewerbe im Kreis müssen die Nachsorgekosten auf den Deponien in Horrheim und am Lemberg allein bezahlen. Wie berichtet, hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim dies bereits am 27. April entschieden. Jetzt liegen auch die Urteilsgründe vor.