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Prozess
Vier Jahre Haft für tödlichen Unfall

Kurz vor der Abfahrt nach Großsachsenheim geschah der Unfall, bei dem ein junger Mann starb, drei weitere junge Menschen wurden teils schwer verletzt. Archivfoto: dpa
Kurz vor der Abfahrt nach Großsachsenheim geschah der Unfall, bei dem ein junger Mann starb, drei weitere junge Menschen wurden teils schwer verletzt. Foto: dpa

Sachsenheim. Der 44-jährige Autofahrer, der in der Nacht des 12. Mai 2019 von hinten in eine Fußgängergruppe auf der Landesstraße bei Sachsenheim gefahren ist, muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung – ein 21-Jähriger war bei dem Anstoß gegen einen Zaun geschleudert worden und an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben – und fahrlässiger Körperverletzung, vor allem aber wegen versuchten Mordes in zwei Fällen. Er hätte zwei Personen erkennen und entsprechend rechtzeitig reagieren müssen – und auch nach dem Unfall Hilfe holen müssen. Doch er habe es durch seine Fahrerflucht letztlich dem Zufall überlassen, was mit den weiteren Opfern geschieht und ihren Tod billigend in Kauf genommen, um seine Täterschaft zu verdecken, hieß es in der Urteilsbegründung.

Erst Stunden später stellte sich der Mann, der nach eigenen Angaben glaubte, eine Warnbake gestreift zu haben – was ihm das Gericht aber nicht abnahm. Es übte auch scharfe Kritik an seiner Einlassung am ersten Tag und sprach davon, dass der bislang unbescholtene Mann der Strafkammer Märchen aufgetischt habe.

Auch die Anklage hatte dem Mann versuchten Mord durch Unterlassen vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft insgesamt aber acht Jahre gefordert. Der 44-Jährige, der das Urteil wie auch die übrigen Verhandlungstage relativ teilnahmslos hinzunehmen schien, muss zudem weitere drei Jahre auf seinen Führerschein verzichten, den er aber ohnehin nie wieder wollte, wie er angegeben hatte. Zudem muss er an zwei Opfer Schmerzensgeld zahlen – hier reduzierte das Gericht aber das Maß, da den Fußgängern zu einem Viertel eine Mitschuld zuzurechnen sei. Sie hätten schließlich auch auf dem Grasbankett neben der Fahrbahn gehen können, und nicht zumindest am Rand des asphaltierten Bereichs, so der Richter. (jsw)

Zu den Plädoyers: https://www.lkz.de/home_artikel,-anklaeger-wollen-todesfahrer-acht-jahre-in-haft-sehen-_arid,618265.html