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Amphibien
Vor dem Laichen wird gewandert

Eine Kröte auf Wanderung zu ihrem Laichplatz. Um die Tiere auf ihrem Weg zu schützen, hat das Landratsamt Ludwigsburg jetzt auf vielen Straßen des Kreises Tempolimits angeordnet. Archivfoto: Oliver Bürkle
Eine Kröte auf Wanderung zu ihrem Laichplatz. Um die Tiere auf ihrem Weg zu schützen, hat das Landratsamt Ludwigsburg jetzt auf vielen Straßen des Kreises Tempolimits angeordnet. Foto: Oliver Bürkle
Der Frühling ist im Anmarsch – und mit ihm Kröten, Frösche und Salamander. Die milden Temperaturen locken die Tiere aus ihren Winterquartieren und sorgen dafür, dass sie sich auf den Weg zu den Laichgewässern machen. Eine gefährliche Wanderung, die auch über viele Straßen im Landkreis führt

Kreis Ludwigsburg. „Die Gefährdung der Tiere ist dort am höchsten, wo eine große Wanderpopulation auf eine stark befahrene Straße trifft. Diese Gefährdung steigt nochmals, wenn eine Nacht mit starker Wanderung mit hohem Verkehrsaufkommen zusammenfällt“, sagt Conrad Fink, Vorsitzender des BUND Ortsgruppe Freiberg. Fink ist studierter Diplomingenieur für Landschaftspflege und hat als Kreisökologe im Stadtkreis Stuttgart viele Jahre die Amphibienwanderungen betreut. Unter seiner Ägide wurden dort unter anderem Krötentunnel gebaut. Zum Schutz der Amphibien sollten seiner Meinung nach solche Tunnel schon beim Neubau aber auch bei der Sanierung von Straßen berücksichtigt werden. Als sinnvolle Maßnahmen erachtet er auch Vollsperrungen von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Wegen, auf denen starke Wanderbewegungen stattfinden. Auch Tempolimits tragen laut Conrad zum Überleben der Tiere bei.

Damit möglichst viele Amphibien ihr Ziel erreichen, hat das Landratsamt Ludwigsburg ab sofort Tempolimits und Straßensperrungen angeordnet. Landrat Dr. Rainer Haas appelliert an die Autofahrer, vorsichtig zu fahren: „Sie ermöglichen dadurch nicht nur Kröten, Fröschen und Salamandern einen sicheren Weg in die Laichgewässer, sondern tragen auch wesentlich bei zur Sicherheit der ehrenamtlichen Helfer entlang der Strecken, die die Amphibien einsammeln und über die Straßen tragen.“ Wie sinnvoll die Tempolimits sind, beschreibt Conrad Fink: „Je nach Fahrzeugtyp und Fahrgeschwindigkeit entsteht unter dem Auto ein Unterdruck, der die Tiere zum Platzen bringt, auch wenn sie sich zwischen den Rädern befinden.“ Dieser Unterdruck könne schon ab 30 Stundenkilometern tödlich sein. Ein Warnschild mit Frosch ist ein deutlicher Hinweis auf ein Wandergebiet der Tiere. Auch die Radfahrer werden gebeten, vor allem in der Dämmerung und nachts vorsichtig zu sein und auf die Tiere Rücksicht zu nehmen.

Neben den Kröten und Fröschen sind im Landkreis auch viele Feuersalamander auf Wanderschaft. So gibt es im Strudelbachtal ein landesweit bedeutendes Feuersalamander-Vorkommen. Aus diesem Grund ist in dem Bereich die Sperrung der Kreisstraße 1688 notwendig. Mit speziellen Schildern wird auf diese Wanderstellen hingewiesen.

Die Tempobeschränkungen gelten während der Winterzeit zwischen 18 und 5 Uhr und während der Sommerzeit ab dem 31. März zwischen 20 und 5 Uhr. Um den Limits Nachdruck zu verleihen, werden die Radarmesswagen des Landratsamts wieder schwerpunktmäßig dort eingesetzt, wo es Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Amphibien und Helfer gibt. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass auch anderweitige Verkehrsverstöße wie das Ignorieren von Sperrungen geahndet werden.

Die verkehrsrechtlichen Einschränkungen gelten nur in den Abend- und Nachtstunden der Tage, an denen aufgrund der Wetterbedingungen mit Wanderungen gerechnet werden muss. Die Wanderzeit der Amphibien ist von Art zu Art unterschiedlich und dauert je nach Witterung bis Ende April oder Anfang Mai, bei den seltenen Feuersalamandern bis Ende Mai.

Zum Schutz der Amphibien gibt es in folgenden Gemeinden und Städten in den Abend- und Nachtstunden an den Amphibienwanderstellen Vollsperrungen für den Verkehr:

Besigheim: Im Bereich der „Pfanderschen Baggerseen“ zwischen 18 und 5 Uhr, nach Umstellung auf die Sommerzeit zwischen 20 und 5 Uhr.

Bönnigheim: Vollsperrung des Feldweges von Kirchheim, Tennisheim in Richtung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hofen und Hohenstein, die Gemeindeverbindungsstraße sowie zwischen Hofen und Kirchheim, in Hohenstein ab dem Feldweg Schlossgartenstraße in Richtung Hofen sowie im Bereich Kirchheimer Weg aus Richtung Kirchheim, Laiernstraße, die in den Kirchheimer Weg übergeht auf Höhe der Querung der Wege Gewände und Seeäcker zwischen 19 und 7 Uhr.

Eberdingen: Sperrung im Strudelbachtal (K 1688) ab Abzweigung der K 1654 bis zur Kreisgrenze ab sofort bis 1. Juni in der Winterzeit zwischen 18 und 5 Uhr, in der Sommerzeit zwischen 20 und 5 Uhr.

Erdmannhausen: Sperrung der Kirchberger Straße ab Ortsende bis zur Einmündung des Kreuzweges.

Markgröningen: Sperrung der Verbindungsstraße Talhausen-Markgröningen wegen der Wanderung von Feuersalamandern ab sofort bis 1. Juni von 20 bis 6 Uhr.

Möglingen: Feldwege im Bereich „Im Bornrain“ und Abenteuerspielplatz zwischen 19 und 5 Uhr.

Mundelsheim: Sperrung des Seebachwegs ab sofort bis 1. Juni zwischen 19 und 6 Uhr.

Pleidelsheim: Vollsperrung des Feldweges im Bereich der Riedbachaue nach dem Abzweig „Murrer Weg“ während der Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende ganztags.

Sachsenheim: Am Heinzenberger Weg in Kleinsachsenheim zwischen 19 und 7 Uhr.

Schwieberdingen: Sperrungen im Münchinger Tal ab sofort bis 1. Juni zwischen 20 und 6 Uhr.

Steinheim: Verlängerung der Lehenstraße nach dem Parkplatz Tennisplatz bis zur T-Kreuzung nordöstlich des Riedstadions in den Wirtschaftsweg zwischen 20 und 5 Uhr.

Walheim: Feldweg im Baumbachtal zwischen Streckenabschnitt Wolfssteinklinge bzw. ab Baumbachbrücke bis zur Markungsgrenze Bönnigheim-Hofen zwischen 18 und 5 Uhr, nach Umstellung auf die Sommerzeit zwischen 20 und 5 Uhr.

Weitere Maßnahmen zum Amphibienschutz wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen und Warnschilder gibt es auf den Gemarkungen von Benningen, Großbottwar, Hemmingen, Kleiningersheim, Hessigheim, Sachsenheim, Schwieberdingen, Steinheim und Vaihingen.

Die großen Kreisstädte sowie örtlichen Verkehrsbehörden können selbstständige Anordnungen treffen. In diesem Jahr tun dies Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg, Gerlingen und Korntal-Münchingen.

Info: Bisher noch nicht bekannte Amphibienwanderwege können der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg per Telefon (0.71.41) 144.27.03, Fax (0.71 .41) 144.27.90 oder E-Mail an birgit.fuggmann@landkreis-ludwigsburg.de mitgeteilt werden.