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Gericht
Wegen Coronatests: Vater droht Aldinger Neckarschule

Ein Vater aus Remseck wollte nicht, dass bei seinen Kindern Stäbchen-Coronatests gemacht werden. Nach einer Drohung gegenüber der Schule wurde gegen ihn vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verhandelt. Symbolfoto: dpa
Ein Vater aus Remseck wollte nicht, dass bei seinen Kindern Stäbchen-Coronatests gemacht werden. Nach einer Drohung gegenüber der Schule wurde gegen ihn vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verhandelt. Symbol Foto: dpa
 Strafbefehl nach Drohanruf im Sekretariat – 37-Jähriger zieht seinen Einspruch schließlich zurück

Remseck. Ein Anruf kurz vor acht im Sekretariat der Aldinger Neckarschule; am Telefon ein wütender Vater, der Drohungen ausstößt und am Ende sagt, er werde die Schule abbrennen. Die Konrektorin erstattet Anzeige, es ergeht ein Strafbefehl. Vor dem Ludwigsburger Amtsgericht landet der Fall, weil der 37-jährige Familienvater dagegen Einspruch einlegt.

Ja, er sei sehr, sehr aufgebracht gewesen an diesem Morgen, räumt der 37-Jährige ein, aber die Worte, er brenne die Schule ab, „haben meinen Mund nie verlassen“, beteuerte er vor Gericht, „das würde ich unter Eid aussagen!“ Dagegen sei der Satz gefallen: „Ich schwöre bei meinem Leben, ihr werdet riesige Probleme mit mir bekommen!“ Gemeint habe er juristische Probleme. Hintergrund des morgendlichen Telefonats waren die Stäbchen-Coronatests an der Schule, mit denen seine Kinder seit zwei Jahren „terrorisiert“ würden.

„Wir wollten nicht, dass sich Grundschüler Stäbchen in die Nase stecken müssen“, sagte der Vater; denn seither hätten seine Kinder – eine Tochter und ein Sohn – ständig Nasenbluten. An jenem Morgen sei es bei dem zehnjährigen Mädchen besonders schlimm gewesen. Zuerst sei das Blut nur getropft, dann habe sich ein Pfropf gelöst und das Blut sei nur so herausgeschossen; das Kind habe panisch reagiert und gebrüllt. Deshalb habe seine Frau die Tochter in der Schule entschuldigen wollen, ebenso den Sohn, weil sich am Vortag nirgendwo eine Möglichkeit für einen Spucktest gefunden habe. Dann müsse er eben in der Schule getestet werden, habe es geheißen. Dieser Satz und die blutende Tochter – da seien bei ihm alle Sicherungen durchgebrannt,  sagte der Mann. Er habe seiner Frau das Telefon weggenommen und sei laut geworden.

Das bestätigten auch die drei Zeuginnen des Anrufs, die Schulsekretärin, die Konrektorin und eine Lehrerin. Als das Geschrei am anderen Ende der Leitung anfing, drückte die Sekretärin die Mithörentaste. Alle drei Frauen bestätigten nicht nur die Drohungen, sondern auch den bewussten Satz, er werde die Schule abbrennen. „Haben Sie das ernst genommen?“, fragte die Richterin. „Ja!“, sagten alle drei.  Und alle sagten auch, sie hätten bereits vorher schon unangenehme und lautstarke Begegnungen mit diesem Vater gehabt. Eine Einstellung des Verfahrens, wie vom Verteidiger vorgeschlagen, lehnte das Gericht ab.

Der Familienvater ließ sich schließlich von seinem Anwalt  überzeugen, den Einspruch gegen den Strafbefehl – 20 Tagessätze zu je 50 Euro – zurückzunehmen. Die beiden Kinder bekommen inzwischen nach einem Attest Spucktests in der Schule angeboten. „Eine gute Lösung!“, fand die Richterin.