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Urteil
Werzalit unterliegt vor dem Bundesarbeitsgericht

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Das Bundesarbeitsgericht hat gegen Werzalit entschieden. Archivfoto: Michael Reichel/dpa
Werzalit hat den seit Jahren tobenden Rechtsstreit mit Teilen der Arbeitnehmerschaft auf ganzer Linie verloren. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als höchste Instanz hat gestern entschieden, dass es einen Betriebsübergang von Werzalit auf die Fertigungsgesellschaft Holz Kunststoff (FHK) nicht gegeben hat. Dies war die entscheidende Frage bei der Auseinandersetzung, ob Werzalit gekündigte FHK-Mitarbeiter weiter beschäftigen muss oder nicht. Nach dem gestrigen Urteil bestehen demnach die Arbeitsverhältnisse bei dem Oberstenfelder Traditionsunternehmen Werzalit fort.
Erfurt/Oberstenfeld. „Wir sind begeistert“, sagte gestern der ehemalige FHK-Betriebsrat Werner Fischer kurz nach der Urteilsverkündung. „Das ist die Krönung eines langen Arbeitskampfes.“ Wie die Arbeitnehmer jetzt weiter vorgehen werden und ob nun Vergütungsansprüche gegen Werzalit geltend gemacht werden, werde in den kommenden Tagen mit den Anwälten beraten und entschieden. Fischer schließt zudem nicht aus, dass es weitere Folgestreitigkeiten geben wird. Auch sei denkbar, dass die Arbeitsagentur wegen bezahltem Arbeitslosengeld Rückzahlungsansprüche an Werzalit stellt.

Im Jahr 2011 hatte Werzalit, ein Hersteller von Bauelementen aus Holzwerkstoffen, gut 200 Mitarbeiter in die FHK ausgelagert. 2014 wurde dann 150 Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt. Dagegen hatten 58 Betroffene geklagt und die Rechtmäßigkeit eines Betriebsübergangs infrage gestellt. Sie hatten bereits vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg und vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart recht bekommen.