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Pattonville
Zweckverband sagt glasklar nein zu Nachtflügen

Ein Rettungshubschrauber bringt den schwer verletzten Rollerfahrer in ein nahe gelegenes Krankenhaus. Symbolfoto: LKZ-Archiv
Ein Rettungshubschrauber bringt den schwer verletzten Rollerfahrer in ein nahe gelegenes Krankenhaus. Symbol Foto: LKZ-Archiv
Eine Absage mit Ansage: Der Zweckverband Pattonville lehnt eine Ausweitung der Betriebserlaubnis für den auf dem Flugplatz Pattonville stationierten Rettungshubschrauber Christoph 51 mit Nachdruck ab.

Pattonville. Das Nein ist unzweideutig: In gleichlautenden Schreiben an das baden-württembergische Innenministerium und das Regierungspräsidium Stuttgart lassen Kornwestheims Oberbürgermeisterin Ursula Keck und Remsecks OB Dirk Schönberger das Land wissen, was sie von Plänen halten, Starts des Rettungshubschraubers Christoph51 künftig rund um die Uhr zu erlauben: nichts! Bisher darf der Helikopter der Luftrettung in Pattonville nur von Sonnenauf- bis Sonneruntergang starten und landen, spätestens um 21 Uhr ist Zapfenstreich.

Wie berichtet, will das Innenministerium dies, gestützt auf ein neues Gutachten des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement, ändern: Während der bisherige „Leonberger“ Rettungshubschrauber nach Tübingen verlegt wird, soll Christoph51 in Pattonville künftig rund um die Uhr einsatzbereit sein. Das Gutachten will unter anderem damit Versorgungslücken bei der Luftrettung schließen.

Bevor es dazu kommt, müssen nicht nur die mitfinanzierenden Krankenkassen für das neue Konzept gewonnen werden, es stehen auch Genehmigungsverfahren an, an denen die Standort-Kommunen der Helikopter beteiligt werden müssen. Darauf mach auch Keck und Schönberger aufmerksam, doch wollen sie die formale Beteiligung ihrer Städte und des Zweckverbands Pattonville gar nicht erst abwarten: Sie machen „bereits jetzt, im Vorfeld der Beteiligung“, deutlich, „dass wir eine Ausweitung der Betriebserlaubnis für Nachtflüge nicht befürworten“, heißt es in den Briefen an Ministerium und Regierungspräsidium.

Schließlich liege der Flugplatz Pattonville nur wenige Meter von der Wohnbebauung der Trabantenstadt und früheren US-Siedlung entfernt. Der Fluglärm in nächster Nähe habe daher auch bisher schon „mehrfach“ für „Beschwerden besorgter Anwohnerinnen und Anwohner“ gesorgt. Starts und Landungen von Christoph 51 seien schließlich „deutlich hörbar und werden von der Bürgerschaft als störend wahrgenommen“. Der Standort am Rand eines Wohngebiets, resümieren Keck und Schönberger, sei „für Nachtflüge ungeeignet“. Man könne und werde einer zusätzlichen Belastung der Bevölkerung mit Fluglärm nicht zustimmen, sondern müsse diese vielmehr „so minimal wie möglich halten“.

Ursprünglich sollten von Pattonville aus lediglich Notfall-Verlegungen geflogen werden: Schwerst kranke oder verletzte Patienten sollten so in Spezialkliniken gebracht werden können, um die übrigen Helikopter ganz für die akuten Notalleinsätze freistellen zu können. Christoph 51 sollte deshalb nur ausnahmsweise ebenfalls zu Notfalleinsätzen fliegen. Die Realität hat sich, wie in Pattonville von Anfang an befürchtet, anders entwickelt: Bei deutlich weniger als der Hälfte der 1170 Einsätze, die 2019 von Pattonville aus geflogen wurden, handelte es sich um Intensivtransporte. Schließlich ist die Lage des Standorts zwischen den großen Kliniken in Stuttgart und Ludwigsburg für die Notfallversorgung besonders günstig.