Als die Beamten sich die platten Reifen des Opels anfangs nicht erklären konnten, gab der 82-Jährige schließlich zu, die Ventile des Autos gezogen zu haben, um zu verhindern, dass der Falschparker wegfährt.
Ein Reifenhändler erklärte sich schließlich bereit, die Reifen wieder aufzufüllen, weshalb dem Autobesitzer vermutlich kein finanzieller Schaden entstanden ist. Während auf den Falschparker nun lediglich ein Verwarnungsgeld zukommt, muss sich der 82-jährige Anwohner wegen des Verdachts einer Nötigung verantworten. (red)