1. Startseite
  2. Lokales
  3. Blaulicht
Logo

Ditzingen/Lugano
Letzte Frist für Gotthard-Raser?

Seit vier Monaten wehrt sich der Gotthard-Raser gegen seine Inhaftierung – nun ist der Stuttgarter Staatsanwaltschaft offenbar der Geduldsfaden gerissen. Nachdem der 44-Jährige aus Ditzingen, der vorgibt, zu krank zu sein, auch den Termin zum Haftantritt Ende September ignoriert hat, hat sie ihm nochmals eine Frist gesetzt und Zwangsmaßnahmen angedroht, so ein Sprecher.
Ludwigsburg. Dazu gehöre auch, dass ihn die Polizei von zu Hause abholen und ins Gefängnis bringen wird. Sollte er dort nicht angetroffen werden, folgt der Haftbefehl. Wann diese Frist abläuft, oder ob sie schon abgelaufen ist, wollte der Sprecher nicht sagen, der das Verfahren als„kein gewöhnliches“ beschreibt. Der Vollzug „kann sich aber hinziehen“. Seit der ersten Aufforderung, sich Anfang Juni im Gefängnis zu melden, hatte es mehrere – erfolglose – Versuche der Behörden für einen Termin für eine Begutachtung gegeben.

Der 44-Jährige hatte der Schweizer Justiz zufolge 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel überholt. Teils mit Tempo 200 lieferte er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei – erlaubt waren nur 120 Stundenkilometer. Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn deshalb in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen er 12 Monate verbüßen soll. Das Oberlandesgericht entschied dieses Frühjahr, dass der Mann seine Strafe in Deutschland absitzen muss. (jsw)