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Ditzingen
„Gotthard-Raser“ droht keine Haft in Deutschland

Der in der Schweiz zu einer Haftstrafe verurteilte „Gotthard-Raser“ muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hierzulande nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoß in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei, für die man nicht ins Gefängnis müsse.