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Amtsgericht
18-Jähriger rast 24-mal durch Blitzer

Zu schnell unterwegs: Ludwigsburger Motorradfahrer muss 1000 Euro Bußgeld zahlen und erhält drei Monate Fahrverbot

Ludwigsburg. Bei einigen Motorradfahrern scheint sich hartnäckig das Gerücht zu halten, dass ihre Raserei nicht geahndet wird, weil man sie auf den Fotos der Radaranlagen sowieso nicht erkennt. Dass dem nicht so ist, hat ein 18-jähriger Schüler aus Ludwigsburg jetzt schmerzvoll erfahren müssen. Der junge Mann war zwischen Oktober und November 2017 innerhalb von nur sechs Wochen 24-mal im Stadtgebiet geblitzt worden, weil er zu schnell – zwischen 16 und 43 km/h zu viel – unterwegs war. Trauriger Rekord sind 93 km/h in einer 50er Zone.

Die Bußgeldstelle der Stadt kam ihm aber auf die Schliche und schickte ihm jeweils einen Bußgeldbescheid. Da der junge Mann Einspruch gegen die Bescheide einlegte – er ging wohl davon aus, dass man ihn auf den Fotos nicht erkennen kann und damit der entscheidende Beweis fehlt –, ging es jetzt vor das Amtsgericht. Da der Schüler zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, fand die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Nach Auskunft des Pressesprechers am Amtsgericht, Richter Ulf Hiestermann, wurde gestern festgesetzt, dass der Schüler für die Raserei – genau genommen wegen der „vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ – ein Bußgeld von 1000 Euro zahlen muss. Außerdem erhält er ein dreimonatiges Fahrverbot. Da er kein Einkommen hat, kann er das Bußgeld auch mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit abgelten.

Für den jungen Mann haben sich die Einsprüche damit gelohnt. Hätte er jeden Bußgeldbescheid einzeln bezahlt, wäre es für ihn wohl wesentlich teurer geworden. Allein für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 km/h hätte er 200 Euro bezahlen müssen. Auch das Fahrverbot wäre länger ausgefallen, wenn die einzelnen Ordnungswidrigkeiten nicht vor Gericht zusammengefasst worden wären. Mehr als drei Monate Fahrverbot ist in einem Bußgeldverfahren laut Hiestermann aber nicht möglich.

In diesem Fall ging es nicht um eine Strafsache, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, betont Ulf Hiestermann. Dabei stehe der erzieherische Aspekt im Vordergrund, nicht die Strafe. Vor Gericht wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse mitberücksichtigt, ein Schüler ohne Einkommen – da gibt es nicht viel zu holen.

Immerhin erhält der junge Raser auch noch fünf Punkte im Verkehrsregister. Die sind aber ebenfalls nur mit einer Ermahnung verbunden. Ein Führerscheinverlust droht ihm erst ab acht Punkten.

Der 18-Jährige war vor Gericht übrigens voll geständig. Das hat den Fall einfacher gemacht. Denn laut Hiestermann kann es in der Tat sehr schwierig und aufwendig sein, einem Motorradfahrer nachzuweisen, das er auf dem Radarfoto zu sehen ist. Als Beweis kann im Zweifel ein anthropologisches Vergleichsgutachten erstellt werden. Experten können nämlich anhand kleinster Gesichtspartien – etwa den Augen, die man durch das Motorradhelmvisier sieht – Rückschlüsse auf den Fahrer ziehen. Denn es reicht nicht aus, nur den Fahrzeughalter zu identifizieren – auch das kann bei einem Motorrad schon schwierig sein, da der Blitzer das Nummernschild nicht erfasst. Oft geht das nur durch eine genaue Analyse der Motorräder auf den Blitzerfotos.

Erst vor vier Wochen stand ein 18-jähriger Schüler aus Besigheim vor dem Amtsgericht. Der war mit seinem Motorrad 18-mal zu schnell durch verschiedene Radaranlagen im Kreis gefahren. Auch er musste am Ende eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen und drei Monate auf seinen Führerschein verzichten.