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Frist für Umrüstungsverweigerer im Kreis

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5,3 Millionen Diesel-Pkw müssen nachgerüstet werden.Foto: Woitas/dpa
Landratsamt gibt vier Besitzern von Dieselautos einen Monat Zeit – Mögliche Strafgebühr von bis zu 286 Euro

Kreis Ludwigsburg.. Vier Fahrzeugbesitzer im Landkreis haben kürzlich Post vom Landratsamt Ludwigsburg erhalten. Es war die Aufforderung an die Halter, innerhalb einer vierwöchigen Frist ihre Dieselautos nachträglich umrüsten zu lassen. Zwei haben dies bereits gemacht, zwei müssen das noch nachweisen.

Bei den betroffenen Dieselautos handelt es sich um den VW Amarok und den Audi A 4. Das Landratsamt darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Kommunen nennen, in denen diese Wagen gemeldet sind. „Sie verteilen sich auf den gesamten Landkreis.“

Die vier Fahrzeuge sind die ersten, die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Zulassungsbehörde im Ludwigsburger Landratsamt gemeldet hat. Diese kommt dann ins Spiel, wenn das KBA mitteilt, welcher betroffene Fahrzeughalter nicht an der Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen hat.

Bei einem sogenannten Dieselgipfel im vergangenen Jahr hatten Politik und Autobranche vereinbart, 5,3 Millionen Fahrzeuge der Hersteller Audi, BMW, Dacia, Daimler, Fiat, Opel, Porsche, Renault, Seat, Škoda, Suzuki und VW nachzurüsten. Sie sollten mit einer neuen Software ausgerüstet werden, damit sie weniger Schadstoffe ausstoßen.

Zu diesen 5,3 Millionen Pkw gehören die 2,5 Millionen Dieselautos von VW, Seat, Škoda und Audi, die wegen des Skandals um manipulierte Dieselmotoren ohnehin ein Software-Update benötigten, um die Schummelsoftware abzuschalten. Amarok und A 4 waren die ersten Fahrzeugtypen, die in die Werkstätten gerufen wurden. Deswegen ist bei ihnen jetzt die Nachrüstfrist abgelaufen.

Wenn nach der Frist nicht umgerüstet wurde, „werden nach der Fahrzeugzulassungsverordnung die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel eingeleitet“. Dies schließe auch die kostenpflichtige Stilllegung des Dieselautos ein, teilt der Sprecher des Landratsamts Ludwigsburg, Andreas Fritz, mit. Ein stillgelegtes Fahrzeug dürfe nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Auch für die Behörde ist das Thema Neuland: „Entsprechende Erfahrungswerte haben wir hier noch nicht.“ Fritz: „Bisher kam es im Landkreis zu keinen Stilllegungsverfügungen.“ Kommt ein Halter der Aufforderung nicht nach, sein Auto umrüsten zu lassen, muss er zahlen: Die Strafgebühr dafür beträgt laut Landratsamt bis zu 286 Euro.

Mitte Dezember begannen Kfz-Zulassungsbehörden in Deutschland damit, nicht umgerüstete VW-Dieselfahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Laut Medienberichten wurden damals bereits in zehn Fällen Stilllegungsverfügungen erlassen. (wd)