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Erörterung
Gegner bemängeln zu späte Bekanntgabe des Termins

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Das AKW Neckarwestheim: außen die Meiler GKN II und GKN I, in dem der Rückbau bereits läuft, in der Mitte die dafür benötigten, aber noch nicht ganz fertiggestellten Rückbauanlagen, das Standortabfalllager und das Reststoffbearbeitungszentrum. Foto: Alfred Drossel
Wer Einwendungen und Bedenken gegen die Pläne zur Stilllegung und zum Abbau des zweiten Blocks des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) hat, muss sich sputen. Heute in einer Woche ist der Erörterungstermin – zeitlich viel zu knapp, ärgern sich Atomkraftgegner.

Neckarwestheim. In der gestrigen Ausgabe unserer Zeitung wurde der Zeitpunkt für den atomrechtlichen Erörterungstermin zum Abriss des GKN II bekannt gemacht. Das seien „gerade einmal acht Tage vor dem festgesetzten Termin“, stellt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Atomerbe Neckarwestheim fest, „während das Datum 22. Oktober am Ende der Bekanntmachung verrät, dass intern im Ministerium und damit vermutlich auch für die EnBW der Termin schon seit vier Wochen feststeht“. Welcher Berufstätige könne sich mit diesem zeitlich knappen Vorlauf Urlaub nehmen, um seine Rechte wahrzunehmen? „Offensichtlich soll es den Bürgern so schwer wie möglich gemacht werden, sich in das Verfahren einzubringen“, vermuten die Kraftwerksgegner.

„In der Tat ist das hier nicht ideal gelaufen und das tut uns auch leid“, entschuldigte sich Frank Lorho von der Pressestelle des baden-württembergischen Umweltministeriums. Zwar sei die Zeitspanne zwischen dem Unterschriftsdatum des Referatsleiters im zuständigen Anlagenreferat und dem gestrigen Veröffentlichungsdatum durchaus üblich. Der Zeitraum ergebe sich aus internen Abläufen sowie dem Vorlauf für den Bundesanzeiger, der mindestens 14 Tage vor der Veröffentlichung beauftragt werden muss, entgegnet der Ministeriumssprecher dem Vorwurf der AKW-Gegner, die „erste öffentliche Info habe es erst am 16. November im Staatsanzeiger und abends unauffällig auf der Homepage des Ministeriums“ gegeben. „Wir hätten besser darauf achten sollen, dass die Zeitspanne zwischen der öffentlichen Bekanntgabe und dem Erörterungstermin insbesondere für Arbeitnehmer sehr kurz bemessen sein könnte“, meint Lorho. „In Zukunft wollen wir dies wieder besser berücksichtigen.“

Die Kernkraftgegner sehen „das Verhalten des Umweltministeriums mit größter Skepsis“. Dies passe zu „den anderen schweren Mängeln des Verfahrens“: Der Weiterbetrieb des „Schrottreaktors GKN II“ werde vorausgesetzt, technische und rechtliche Entwicklungen einschließlich der weiteren Alterung des AKWs sowie möglicher Stör- und Unfälle würden aus dem Verfahren ausgeblendet. Es sei nicht zu erwarten, dass offene Fragen bei der Erörterung beantwortet werden. „Die Genehmigung steht vermutlich schon jetzt fest und wird voraussichtlich im Sinne der EnBW erteilt werden.“ Darüber hinaus seien die Freigabebescheide für radioaktiven Schutt sowie die Genehmigungen des neuen Abfalllagers, der Zerlegehalle und des neuen Radionuklidkamins weiterhin aus dem öffentlichen Verfahren ausgeblendet. „Hinsichtlich der Qualität der Zwischenlagerung nach Übernahme durch die Gesellschaft für Zwischenlagerung ändert sich nichts. Die Vorschriften sind die gleichen“, entgegnet Lorho. Bis zur Endlagerung müsse es eine sichere und genehmigte Zwischenlagerung geben. Diese Prüfung sei selbstverständlich vor dem Ablauf der Genehmigung zu beantragen. „Die Genehmigung für das Zwischenlager GKN enthält eine entsprechende Auflage, nach der der Betreiber acht Jahre vor dem Ablauf der Genehmigung eine entsprechende Planung vorlegen muss.“