1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Ludwigsburg
Logo

Historischer Mordfall
Kein Eintrag ins Buch der Rekorde

Für die Aufklärung des Mordes am Bönnigheimer Stadtschultheiß Johann Heinrich Rieber im Jahr 1835 hatte die Stadt erst 183 Jahre später die Belohnung gezahlt – und dafür auf einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde gehofft. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Jetzt wollen es die Bönnigheimer nochmal versuchen und bewerben sich erneut.

Bönnigheim. Es gibt Geschichten, die sind zu spannend, um erfunden zu sein: Im Jahr 1835 wird der Bönnigheimer Schultheiß Johann Heinrich Rieber brutal ermordet; der Täter flieht in die USA und stirbt dort als Kriegsheld. Erst 37 Jahre später wird der Mordfall vom Bönnigheimer Auswanderer Frederick Rupp in Amerika aufgeklärt. Obwohl die Stadt damals eine Belohnung ausgeschrieben hatte, wurde diese nie ausbezahlt. Doch Anfang des Jahres ist Bönnigheims damaliger Bürgermeister Kornelius Bamberger in die USA geflogen und hat die Belohnung an fünf von Rupps Nachfahren übergeben – aus den damaligen 200 Gulden sind heute 1000 Euro geworden (wir berichteten mehrfach).

Die 1835 versprochene Belohnung wurde damit erst 183 Jahre später ausgezahlt. Aus Sicht der Stadt hat das Potenzial für einen Weltrekord: die älteste Belohnung für die Aufklärung eines Mordes, die je bezahlt wurde. Einen entsprechenden Antrag hatte Ann Marie Ackermann, die den Mordfall in einem Buch aufgearbeitet hat, Anfang April im Auftrag der Stadt Bönnigheim beim Guinness-Buch der Rekorde gestellt. Doch jetzt wurde der Antrag abgelehnt – es fehle an Fakten und einer entsprechenden Methode, die die Behauptung beweisen, wurde Ann Marie Ackermann mitgeteilt. „Wir haben nicht genügend Informationen gegeben und nicht genau definiert, wie man die älteste Belohnung misst“, glaubt Ackermann den Fehler in der Bewerbung gefunden zu haben. Gilt der Tag des Mordes oder vielleicht der Tag, an dem die Belohnung ausgelobt wurde? Denn wichtig ist für einen Eintrag ins Guinness-Buch: Alle Rekorde müssen beweisbar sein (siehe zweiter Text). Hinzu kommt: Die Bönnigheimer seien die Ersten, die einen solchen Rekord angemeldet hätten, sagt Ackermann. Eine entsprechende Auszeichnung gebe es noch nicht, deshalb habe man einen Sonderantrag stellen müssen.

„Doch wir geben nicht so schnell auf“, sagt die Bönnigheimerin. Im Herbst wird sie im Namen der Stadt deshalb einen zweiten Versuch starten und erneut einen Antrag für die Aufnahme ins Guinness-Buch der Rekorde stellen. Diesmal ausführlicher begründet und besser nachvollziehbar für die Experten. Doch dabei soll es nicht bleiben: Gleichzeitig werde man einen zweiten Antrag stellen, der sich auch auf den historischen Mordfall bezieht. „Dabei geht es um die erste Verwendung der forensischen Ballistik“, erläutert Ackermann. So habe im Jahr 1835 ein Waffensachverständiger bei der Polizei eine Waffe als Tatwaffe ausschließen können. Früher habe es das vermutlich noch nicht gegeben.

Bönnigheims Bürgermeister Albrecht Dautel unterstützt das Vorhaben und hofft, dass die beiden Anträge nun erfolgreich sind: „Bönnigheim ist eine Stadt der Superlative und es wäre schön, wenn noch weitere dazukommen würden.“