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Arbeitsrecht
Keine Sozialabgaben beim Ferienjob

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Schüler ab 13 Jahre dürfen leichte Arbeiten ausüben, wie etwa Prospekte oder Zeitungen austragen. Foto: Fotolia
Bald beginnt die Ferienzeit. Aber sechs Wochen lang nichts tun? Das muss nicht sein. Viele Schüler wollen ihre Finanzen aufbessern und suchen sich einen Ferienjob. Dabei ist einiges zu beachten.