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Ministerium sieht bei GKN Mangel in Qualitätssicherung

Im September ist es im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim zur Schutzabschaltung einer betrieblich eingestuften Nebenkühlwasserpumpe gekommen. Wie das Umweltministerium Baden-Württemberg gestern mitteilte, sei vom Kraftwerksbetreiber festgestellt worden, dass die gerichtete Erdschlussüberwachung fehlerhaft konfiguriert gewesen sei.
Neckarwestheim. Daraufhin seien alle anderen Schutzgeräte gleichen Typs mit gerichteter Erdschlussüberwachung überprüft worden. Mit folgendem Ergebnis: Bei allen 21 Geräten lag laut Umweltministerium der gleiche Fehler vor. Mit der gerichteten Erdschlussüberwachung sollen Schäden an der Isolation von Wicklungen in Elektromotoren und Transformatoren rechtzeitig erkannt werden, bevor es zu schwerwiegenderen Beschädigungen der Geräte kommt.

Die fehlerhaft konfigurierten Schutzgeräte seien sowohl in betrieblichen Systemen als auch im Sicherheitssystem eingesetzt, teilt das Umweltministerium mit. Zwar sei die konkrete sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses als gering einzustufen, doch „eine übergeordnete Bedeutung ergibt sich aus der Tatsache, dass mehrere Schutzgeräte falsch konfiguriert waren und die Prüfroutine, mit denen sie getestet wurden, den Fehler nicht entdeckt hat“. Das deutet laut Umweltministerium auf einen Mangel in der Qualitätssicherung hin.

Es hätten sich jedoch keine Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage, auf Personen und auf die Umgebung ergeben. (red)