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NPD
Mit Reizgas zur NPD-Versammlung unterwegs

Ein 20 Jahre alter Möglinger fährt mit Tierabwehrspray zu einer Versammlung der NPD in Göttingen. Die Reise bringt ihm vor dem Ludwigsburger Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro ein.

Ludwigsburg. Am 10. September 2016 trifft sich die rechtsextreme NPD zu einer Versammlung auf dem Göttinger Bahnhofsvorplatz. Mit dabei ist auch ein 20 Jahre alter Auszubildender aus Möglingen. Der junge Mann plant, sich der Versammlung gegen 13.30 Uhr anzuschließen. Doch vorher knöpft man ihm noch Tierabwehrspray ab.

Gut ein halbes Jahr später muss sich der Möglinger dafür vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verantworten – wegen unerlaubten Führens einer Waffe. Vor Gericht erklärt der 20-Jährige, er habe das Spray nur zufällig dabei gehabt. „Ich wollte es eigentlich nicht mit zu der Versammlung nehmen.“

Der Ludwigsburger Jugendrichter kennt den Angeklagten bereits als einen, der seine politische Gesinnung offensiv bekundet und diese auch nicht aufgeben wolle, solange die NPD nicht als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten werde. Er wies den 20-Jährigen darauf hin, dass es nicht nur in Niedersachsen verboten sei, Waffen oder Gegenstände, die geeignet sind, jemanden zu verletzen, zu Versammlungen mitzuführen. „Viele Menschen auf engem Raum bedeuteten bei Versammlungen ein Gefahrenpotenzial“, so der Jurist. Der Gesetzgeber wolle Eskalationen vorbeugen und sehe für Waffenträger nach Erwachsenenstrafrecht Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor.

Mit fünf Voreintragungen, darunter zweimal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, stand der Möglinger vor Gericht nicht gerade positiv da. Menschen, die ihn kennen, sagen, er halte sich nicht an Regeln und suche Konflikte. „Sie geraten immer wieder in die Straffälligkeit“, sagte der Richter dem Angeklagten. Welche politische Meinung der Angeklagte vertrete, sei dessen Sache – nicht aber, wenn es zu Verstößen gegen das Gesetz komme.

Aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe ergab sich, dass der Angeklagte unter erheblichen familiären Belastungen aufgewachsen ist und in wenig gefestigten Verhältnissen lebt. Außerdem durchlief er immer wieder Erziehungshilfeprojekte.

Eine jugendtypische Tat sah die Jugendgerichtshilfe in dem Auftritt des 20-jährigen Möglingers bei der NPD-Versammlung in Göttingen nicht mehr. Vor Gericht sagte der Staatsanwalt während seines Plädoyers, der Angeklagte hätte oft genug gehört, wie ein ordnungsgemäßes Leben zu verlaufen habe. Mit einer Waffe im Sinne des Gesetzes bei einer Veranstaltung aufzulaufen, gehöre seiner Ansicht nach mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro gesühnt.

Im Urteil kam etwas weniger raus, weil sich die Ausbildungsvergütung des Möglingers am untersten Rand bewegt. „Ich will Sie hier aber nicht mehr wiedersehen“, gab der Richter dem jungen Mann mit auf den Weg. „Nach Geld- kommt Freiheitsstrafe.“