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Förderprogramm
Anreiz für Wengerterfamilien

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Ein Förderprogramm soll die Wengerter bei Erdrutschen in den Steillagen – hier bei Hessigheim – unterstützen. Archivfoto: Alfred Drossel
Der Landkreis möchte Weingärtner finanziell unterstützen, wenn ihr Grundstück nach Naturereignissen abrutscht

Kreis Ludwigsburg. Die Steillagen gehören zum Kreis Ludwigsburg dazu wie die Brezel in eine schwäbische Bäckerei. Für die Weingärtner zählen die Steilhänge aber zu den am schwersten zu bewirtschafteten Flächen, denn die meiste Arbeit muss mit Hand erledigt werden. Im Ausschuss für Umwelt und Technik haben die Kreisräte nun über ein Förderprogramm beraten, das den Wengertern bei abgerutschten Weinbergen helfen soll.

Die Diskussion geht auf die FDP-Fraktion zurück, die nach einem Erdrutsch im Wurmberg auf Hessigheimer Gemarkung beantragte, eine mögliche finanzielle Förderung zu prüfen. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hatte im Wurmberg festgestellt, dass sofort nach dem Erdrutsch die Straße vor herabfallenden Steinen geschützt werden musste. Auf den Weinbergbewirtschafter kamen wegen der Maßnahmen zur Verkehrssicherheit hohe Kosten zu.

Im Ausschuss betonte Landrat Rainer Haas, dass der Landkreis nicht für alles in die finanzielle Verpflichtung gehen könne. „Aber wir schätzen die Steillagen“, fügt er dann hinzu. Christian Sußner, der Dezernent für Umwelt, Technik und Bauen beim Landratsamt, sorgt sich, dass sich solche Rutschungen wiederholen könnten. „Die Aussicht darauf könnte noch mehr Wengerterfamilien zum Aufgeben bringen“, befürchtet Sußner.

Weiterbewirtschaftung ein Muss

Aus diesem Grund habe man mit dem LGRB ein mögliches Förderprogramm aufgestellt. Um dieses zu beantragen, gibt es Voraussetzungen: Unterstützt wird, wer Maßnahmen zur Verkehrssicherung bezahlen muss, nachdem ein Naturereignis zu Rutschungen geführt hat. Außerdem muss der Wengerter den Weinberg danach verpflichtend weiterbewirtschaften wollen. Ist das gegeben, könnte der Landkreis 50 Prozent der Kosten – höchstens jedoch 10 000 Euro im Einzelfall – übernehmen.

Werner Bader, Geschäftsführer des Weinbauverbandes Württemberg, begrüßt die Idee eines Förderprogramms zur Erhaltung des Kulturguts. In anderen Landkreisen gebe es eine solche Maßnahme noch nicht, so Bader auf Nachfrage unserer Zeitung. „Die Problematik muss in anderen Landkreisen aber auch nicht so stark diskutiert werden, weil es dort nicht so viele Steillagen gibt“, erklärt er.

Auch die Kreisräte im Ausschuss sind vom Förderprogramm begeistert. Doris Renninger (Grüne) aus Ditzingen schlägt vor, die Bewirtschaftung danach mit zehn Jahren zu belegen. Diese Notwendigkeit sehen ihre Kreisratkollegen nicht. „Wer einen Wengert neu anlegen will, macht danach nicht nur für zwei Jahre weiter“, entgegnet Bernd Hasenmaier (CDU) aus Eberdingen. Schließlich dauere es, bis ein neu angelegter Wengert Ertrag bringe.

Problem mit Windhundprinzip

„Es ist eine gute Sache, dass die Grundstückseigentümer nicht alleine gelassen werden“, sagt Hans Schmid (CDU). Ein Problem habe der Ludwigsburger allerdings mit dem Windhundprinzip, das für die Fördermaßnahme festgelegt wurde.

Denn der Landkreis stellt für das Förderprogramm pro Jahr insgesamt 30 000 Euro zur Verfügung. Ist dieser Topf leer, soll es keine weiteren Förderungsgelder mehr geben. Laut Bader vom Weinbauverband ist die Höhe der Fördergelder für einzelne Weinberge genug. Bei großflächigen Unwettern reiche der Betrag aber nicht. „Dann ist der der Verlierer, bei dem der Wengert als letztes einstürzt“, bemängelt Schmid im Ausschuss. Volker Godel (FDP) jedoch weist darauf hin, dass man dann bis zum Jahresende warten müsse bis das Geld verteilt werden kann. „Das ist doch blöd für alle“, findet der Ingersheimer und plädiert damit für das Windhundprinzip.

Schließlich beschließen die Kreisräte einstimmig das Förderprogramm ohne Windhundprinzip. Bernd Kirnbauer (Freie Wähler) schlägt vor, das Programm zwei Jahre zu testen und danach noch einmal über die Höhe der Fördergelder zu beratschlagen. Landrat Haas bestätigt dies. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 seien die 30 000 Euro nun bereits bereitgestellt. „Im Idealfall brauchen wir das Geld nicht, weil es keine weiteren Rutschungen gibt“, so der Landrat abschließend.