Asperg. Das von über 1000 Aspergern unterstützte Bürgerbegehren für den Erhalt des maroden Lehrschwimmbades ist nach Ansichten eines Rechtsgutachtens unzulässig. Begründung der von der Stadt beauftragten Verwaltungsjuristen: Der Bürgerantrag verfehle die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostendeckung. Das Rathaus will deshalb, dass der Gemeinderat dem Begehren kommenden Dienstag die Zulassung verweigert. (pro)