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Bundesgericht: Fahrverbot für Ludwigsburg unverhältnismäßig

Diesel-Fahrverbot
Ein Schild, das auf ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter hinweist, hängt an einem Mast. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Leipzig. Noch läuft die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und ein Urteil steht aus. Aber die Richter haben am Mittwochnachmittag im Revisionsverfahren, mit dem sich die Stadt Ludwigsburg und das Land gegen ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs und ein mögliches Diesel-Fahrverbot wehren, doch bereits klar Stellung bezogen. Sie halten solch ein Verbot für unverhältnismäßig, das machten sie im Verlauf der Verhandlung deutlich. Die Schadstoffwerte für Stickstoffdioxid in der Friedrichstraße hätten im Jahr 2019, als der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sein Urteil fällte, nur noch geringfügig über dem Grenzwert gelegen. Die Prognosen und Maßnahmen der Stadt und des Landes zur Senkung der Schadstoffwerte hätten sich dadurch als richtig erwiesen. Die aktuelle Lage in Ludwigsburg mit den Werten in der Schlossstraße, die über dem Grenzwert liegen, spielen für das Urteil der Leipziger Richter keine Rolle. Grundlage des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim aus dem Jahr 2019 zu den Messungen in der Friedrichstraße. Dieser hatte in seinem Urteil ein Fahrverbot in Ludwigsburg gefordert. In der Schlossstraße war damals noch gar nicht gemessen worden.