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Selbstjustiz
Busfahrer aus Provokation ausgebremst

„Selbstjustiz ist nicht akzeptabel“, sagte der Richter zum Angeklagten. Der hat einen Busfahrer zwei Mal gestoppt, weil er sich über ihn geärgert hatte. 2 000 Euro Geldstrafe muss er dafür zahlen und seinen Führerschein drei Monate lang abgeben.

Ludwigsburg. Als Linksabbieger hat es schon der Autofahrer nicht leicht, von der Danziger nach links in die Aldinger Straße abzubiegen. Noch schwerer ist das für einen langen und schweren Linienbus, der gar nicht über die Leistung verfügt, schnell eine Lücke auszunutzen. „Links war frei und nach rechts war ausreichend Platz“, meinte der Fahrer der Linie 533.

Das sieht der 48-jährige Angeklagte anders. Ihm sei im Dezember 2016 gegen 14 Uhr die Vorfahrt genommen worden. An der nächsten Haltestelle überholte der Autofahrer den Bus hupend und setzte sein Fahrzeug quer vor den voll besetzten Linienbus. Er stellte den Fahrer zur Rede, rief die Polizei, machte Fotos und regte sich fürchterlich auf. So stoppte er die Weiterfahrt zwischen mindestens fünf bis sieben Minuten. Erst als aufgebrachte Fahrgäste ihn aufforderten, sein Auto endlich wegzufahren, stieg er wieder ein.

Sehr gemächlich soll er daraufhin beschleunigt haben. Ein Zeuge auf der Gegenfahrbahn beobachtete, wie das Auto mehrfach hintereinander Gas gegeben habe und wieder abbremste. „Ich dachte, der hätte einen Motorschaden.“ Es stellte sich allerdings als pure Provokation heraus. Bis er schließlich eine Vollbremsung hinlegte und der Bus auffuhr. Bei dem Unfall stürzten mindestens zwei Fahrgäste und verletzten sich leicht. Der Bus sei aufgefahren, während er langsam auf eine rote Ampel zurollte, behauptete der Berufskraftfahrer. Kann nicht sein, so der technische Gutachter nach dem Schadensbild. Beide Fahrzeuge hätten nach dem Zusammenstoß direkt aneinander gestanden. Das Fazit des Sachverständigen: Der Vorausfahrende müsse auf der Bremse gestanden haben, sonst hätte ihn der wesentlich schwerere Bus weggestoßen wie eine Billardkugel. Die Aufprallgeschwindigkeit schätzte er auf zehn km/h. Deswegen seien die Schäden auch relativ gering.

„Ihr Ärger hat Ihnen nur Ärger eingebracht“, so der Ludwigsburger Amtsrichter. Verkehrserziehung überlasse man besser Experten. Er riet ihm nach der Anhörung von fünf Zeugen und dem Gutachter, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Der lautete auf 40 Tagessätze zu je 50 Euro. Inklusive drei Monate Fahrverbot.

„Angesicht dessen, dass Sie Passagiere in Geiselhaft genommen und deren Verletzung in Kauf genommen haben, war das ein richtiges Sonderangebot“, meinte der Staatsanwalt. Rücksichtslos und nur auf die eigene Vorfahrt bedacht, habe er einen Unfall provoziert.

Seinem Mandanten, der mit dem Führerschein sein Geld verdiene und der bis zu 80 000 Kilometer im Jahr fahre, drohe die Arbeitslosigkeit, versuchte der Verteidiger, wenigstens einen zeitlichen Aufschub herauszuschinden. Damit der Arbeitgeber Ersatz für ihn finde und eine andere Aufgabe. „Dazu war bereits ausreichend Zeit“, war der Anklagevertreter nicht bereit, sich auf weiteres Feilschen einzulassen. „Entweder jetzt und ohne weitere Zugeständnisse oder ich plädiere.“ Der Unfallverursacher gab seinen Führerschein noch im Gerichtssaal ab. Damit habe er erstmals wenigstens einen Funken an Einsicht gezeigt, so die Prozessbeteiligten.