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Ohne Genehmigung
Cannabis-Automat illegal an der Ludwigsburger Bärenwiese aufgestellt

Über die Automaten darf nur legales Marihuana verkauft werden Archivfoto: dpa
Über die Automaten darf nur legales Marihuana verkauft werden Foto: dpa
In bester Lage zwischen Forum und Bärenwiese stand bis gestern auf einem Grundstück des Landes ein Cannabis-Automat. Erlaubt war das nicht. Grund dafür ist aber nicht das Cannabis.

Ludwigsburg. Die Grünen haben Baden-Württemberg seit Jahren fest in der Hand. Auch eine Legalisierung von Cannabis wird seit der vergangenen Bundestagswahl mehr denn je gefordert - gerade von Politikern der Grünen. Ist es daher völlig abwegig, dass auf einem landeseigenen Grundstück in Ludwigsburg ein Cannabis-Automat steht, aus dem man sich legale Varianten des Rauschmittels ziehen kann?

Vor einigen Tagen wurde solch ein Automat an der Bärenwiese aufgestellt. Genauer gesagt stand er bis gestern vor der Theke der Imbissbude, die vor dem Forum an der Ecke zur B 27 liegt. Zwischen neun und 21 Euro kosten dort die verschiedenen, in Plastiktütchen verpackten Portionen Marihuana - je nach Sorte und Menge.

Auf Nachfrage unserer Zeitung in der vergangenen Woche weist die Stadt jegliche Zuständigkeit von sich. Mit dem Automaten will die Verwaltung nichts zu tun haben. Das Grundstück, auf dem die Imbissbude steht, gehört dem Land.

Die Stadt will mit der Sache nichts zu tun haben

„In der Tat ist das Land Baden-Württemberg Eigentümer des Imbisses in der Stuttgarter Straße 17 und vermietet dieses“, bestätigt Corinna Bosch, die Leiterin von Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit Dienstsitz in Ludwigsburg. Das Amt kümmert sich um die Liegenschaften des Landes.

Allerdings: Der Mieter der Imbissbude hat für diese einen Untermietvertrag mit dem derzeitigen Betreiber abgeschlossen. Eine Sondernutzungsgenehmigung, wie sie für das Aufstellen eines solchen Automaten im öffentlichen Raum notwendig wäre, existiert nicht. Das Land hat jedenfalls keine erteilt, stellt Corinna Bosch klar.

Nur legales Cannabis verkauft

Die Verantwortung liegt also allein beim Betreiber. Der hätte den Automaten eigentlich gar nicht erst aufstellen dürfen. „Nachdem wir Kenntnis davon hatten, haben wir sofort mit unserem Mieter Kontakt aufgenommen. Der hat sofort reagiert und seinen Untermieter bereits zur Entfernung des Automaten aufgefordert. Ich hoffe, dass der Automat nun bereits entfernt ist“, teilt Corinna Bosch am Freitag mit.

Ganz so schnell ist es nicht gegangen. Erst seit Montagmittag ist der Automat verschwunden. Grundsätzlich sind solche Automaten mittlerweile erlaubt. Eine „gewerberechtliche Erlaubnis“ braucht man dafür nach Auskunft der Stadtverwaltung nicht. In den Automaten dürfen allerdings nur Hanfprodukte mit dem als kaum psychoaktiv geltenden Wirkstoff CBD (Cannabidiol) verkauft werden. Der Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) muss unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,2 Prozent liegen. Dann gilt das Cannabis als legal.