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neue Verordnung
Coronakrise: Das soll ab Montag gelten

Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen.Archivfotos: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen. Foto: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen.Archivfotos: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen. Foto: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen.Archivfotos: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen. Foto: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen.Archivfotos: LKZ
Trotz steigender Inzidenz soll alles öffnen – auch Discos. Wer nicht geimpft ist, muss dort aber einen PCR-Test vorweisen. Foto: LKZ
Ab Montag treten in Baden-Württemberg viele Änderungen in Kraft. Clubs und Diskotheken können wieder voll öffnen, Konzerte und Theater darf es vor vollen Rängen geben. Wer allerdings nicht geimpft oder genesen ist, muss an vielen Stellen einen negativen Test vorweisen. Wir stellen hier die bisher bekannten Punkte der neuen Coronaverordnung vor.

Im Laufe des Wochenendes wird das Land Baden-Württemberg seine aktualisierte Coronaverordnung vorstellen. Die Stadt Ludwigsburg hat bereits angekündigt, dass ihr Krisenstab am Dienstag zusammenkommt, um auf die neue Verordnung zu reagieren. Was sich ab Montag ändern soll, ist bereits jetzt im Wesentlichen bekannt. Vermutlich wird es in einigen Bereichen, etwa bei den PCR-Tests in Clubs und Diskotheken, aber eine Übergangsfrist von einer Woche geben.

Inzidenz: Die Sieben-Tages-Inzidenz spielt in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle. Selbst wenn sie in den dreistelligen Bereich springt, sind zunächst keine Einschränkungen vorgesehen – vorausgesetzt, die Krankenhäuser haben genug Betten für Coronapatienten frei. Weitere Lockdowns sind nicht vorgesehen, werden von der Politik aber auch nicht völlig ausgeschlossen.

Maskenpflicht, Hygiene, Abstandsregeln: An diesen Regeln, mit denen wir alle seit vielen Monaten leben müssen, ändert sich vorerst nichts.

Kostenlose Tests: Kostenlose Schnell- oder PCR-Tests wird es bald nicht mehr geben. PCR-Tests sollen schon ab Montag etwas kosten, Antigenschnelltests ab dem 11. Oktober. Bund und Länder wollen durch diese Entscheidung den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Kinder und Jugendliche, für die es bisher noch keine Impfempfehlung gibt. All diese Personen bekommen die Tests weiter bezahlt.

Discos und Clubs: Viele Diskotheken waren seit dem ersten Lockdown mehr oder weniger durchgehend geschlossen. Jetzt können sie uneingeschränkt öffnen, eine Personenobergrenze soll es nicht geben. Allerdings müssen die Clubs ihre Besucher beim Einlass kontrollieren. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen, für den er ab Montag selbst bezahlen muss (zwischen 30 und 60 Euro). Da die Auswertung des Tests einige Tage dauern kann, ist ein spontaner Discobesuch momentan nicht drin – zumindest, wenn man weder geimpft noch genesen ist. In den Augen des Landes ist ein PCR-Test nötig, weil in der Disco die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Restaurants: Gaststätten müssen ihre Besucher im Innenbereich kontrollieren. Dort reicht allerdings ein Antigenschnelltest von einer offiziellen Teststelle, wenn man nicht geimpft oder genesen ist.

Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetiker: Auch Dienstleister müssen die Kunden daraufhin prüfen, ob sie geimpft oder genesen sind. Wer das nicht ist, muss ebenfalls einen negativen Antigenschnelltest von einer offiziellen Teststelle vorweisen.

Kultureinrichtungen (Kino, Theater, Konzert): Für die Kultureinrichtungen war zunächst dasselbe wie für Clubs und Diskotheken vorgesehen. Sie können ihre Innenbereiche ohne Einschränkungen öffnen, Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, sollten aber einen PCR-Test vorweisen. Bei vielen Verantwortlichen in der Kulturbranche hatte diese Ankündigung des Landes für Kopfschütteln gesorgt. Es gab große Zweifel daran, dass Ungeimpfte neben den Eintrittspreisen für Theater oder Oper künftig auch noch 50 Euro oder mehr für einen PCR-Test bezahlen.

Am gestrigen Freitag machte das Sozialministerium dann einen Rückzieher: Für Kino, Theater und Konzerte reicht ein Antigenschnelltest, falls man nicht geimpft oder genesen ist.

Großveranstaltungen: Konzerte und Fußballspiele in großen Stadien oder Hallen sollen eine Obergrenze erhalten. Derzeit ist von 25000 Besuchern die Rede. Bei allen Veranstaltungsstätten, die mehr als 5000 Plätze haben, soll nur die Hälfte der Plätze besetzt werden.

Musikfestivals und Großveranstaltungen im Freien: Zu diesem Thema werden genauere Angaben erst im Laufe des Wochenendes erwartet.

Altenheime: Senioreneinrichtungen sind seit Ausbruch der Coronapandemie stark gefährdete Einrichtungen. Viele Monate waren Besuche praktisch überhaupt nicht möglich. Mittlerweile hat sich die Situation gelockert. Die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet), die ab Montag Vorschrift wird, dürfte in vielen Häusern ohnehin schon etabliert sein.

Fitnessstudios, Schwimm- und Sporthallen: Auch die Fitnessstudios sowie Schwimm- und Sporthallen werden in Zukunft wieder ihre Besucher kontrollieren müssen. Dort gilt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Antigenschnelltest vorweisen.

Hotels: In den Hotels werden die Zügel in der vierten Welle ebenfalls wieder straffer angezogen. Auch hier dürften ab Montag Kontrollen am Eingang notwendig werden. Zugang erhält nur, wer seinen Impfnachweis, einen negativen Antigenschnelltest oder ein Zertifikat über seine Genesung vorweisen kann.

Krankenhäuser: Auch die Krankenhäuser hatten über viele Monate während der Coronapandemie strenge Zugangskontrollen. In Zukunft wird es weiterhin Einschränkungen geben. Wie bei vielen anderen Einrichtungen kommt nur hinein, wer geimpft oder genesen ist oder einen negativen Schnelltest vorweisen kann.

Private Feiern wie Hochzeiten: Für Feiern sind praktisch keine Einschränkungen mehr vorgesehen. Eine Personenobergrenze gibt es nicht – egal, wie hoch die Inzidenz liegt. Noch nicht ganz klar ist, ob Nichtgeimpfte bei privaten Feiern einen Test vorhalten müssen. Bisher geht man davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird, weil es dafür praktisch keine Kontrollmöglichkeit gibt. Das heißt: Ungeimpfte können künftig ohne Einschränkungen an privaten Feiern teilnehmen.

2-G-Regel: Alle privaten Anbieter können aus der sogenannten 3-G-Regel für den Zugang (geimpft, genesen oder getestet) auch eine 2-G-Regel machen. Das heißt, sie können allen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, den Zugang verweigern. Ob der Staat ebenfalls so agieren kann und damit Nichtgeimpfte klar benachteiligt, wird derzeit kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung hält bisher an der 3-G-Regelung fest. Erste Politiker gehen aber davon aus, dass es in Zukunft bestimmte Freiheiten nur noch für Geimpfte und Genesene geben wird.

Auch in der Fußball-Bundesliga ist die Diskussion über 2-G oder 3-G voll entbrannt. Erste Vereine denken darüber nach, zu ihren Spielen nur noch geimpfte oder genesene Zuschauer zuzulassen.

Kritik: Mit der neuen Verordnung wird es in vielen Bereichen Einlasskontrollen geben müssen. Das sorgt auch für Kritik. Kino- oder Clubbesitzer fürchten um Konflikte und Diskussionen an der Tür, weil Ungeimpfte nicht einsehen wollen oder auch nicht wissen, dass sie jetzt einen (PCR-)Test brauchen. Spontanbesuche sind für diese Menschen künftig nicht mehr möglich.