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Die wichtigsten Fragen zur Testpflicht an den Schulen: Ab einer Inzidenz von 200 geht es in den Fernunterricht

Schülerinnen einer Berufsschule in Bayern machen einen Corona-Selbsttest. Foto: dpa
Schülerinnen einer Berufsschule in Bayern machen einen Corona-Selbsttest. Foto: dpa
Die häufigsten Fragen und Antworten

Ludwigsburg. Ab nächster Woche sollen alle Kinder wieder zurück an die Schulen. Allerdings nicht in voller Klassenstärke sondern im Wechselunterricht. Und vorausgesetzt, dass die Sieben-Tages-Inzidenz unter 200 bleibt. Wird der Wert überschritten, müssen die Schulen auf Fernunterricht umstellen..Voraussetzung für den Besuch des Unterrichts ist ein Selbsttest. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Gilt die Testpflicht überall in Baden-Württemberg?

Bisher gilt das nur in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 100 liegt. Gestern hat das Kultusministerium die Schulen davon in Kenntnis gesetzt, dass bei Präsenzunterricht die Testpflicht ab sofort generell unabhängig vom Inzidenzwert in Kraft tritt. Zusätzlich gilt, dass geimpfte und genesene Personen künftig von der Testpflicht ausgenommen sind.

Muss ich mein Kind testen lassen?

Ja, wenn das Kind in den Präsenzunterricht gehen soll, dann muss es einen negativen Test vorweisen. Wer sein Kind nicht testen lassen möchte, kann der Schule mitteilen, dass das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Dann macht das Kind Fernunterricht.

Müssen sich auch Lehrer testen lassen?

Ja, Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die der Testpflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten. Das kann gegebenenfalls dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen.

Kann ich mein Kind nicht auch zu Hause testen?

Das können Eltern nicht selbst entscheiden. Laut Vorgaben des Landes müssen Kinder ab der fünften Klasse in der Schule getestet werden. Kinder an Grundschulen oder in Grundschulförderklassen können zu Hause getestet werden, wenn das die Schule so entscheidet. Das ist dann aber eine Grundsatzentscheidung, die nicht individuell von Kind zu Kind getroffen wird.

Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

Eine Teilnahme am Unterricht ist dann nicht möglich. Die Schule informiert unverzüglich die Eltern, die ihr Kind dann abholen müssen. In der Handreichung des Landes heißt es: „Bitte stellen Sie sicher, dass insbesondere der Umgang mit positiven Testergebnissen pädagogisch begleitet wird.“ Das Kind wartet unter Aufsicht in einem geeigneten Raum. Mit Erlaubnis der Eltern können Kinder auch selbstständig nach Hause gehen. Die Kinder befinden sich in häuslicher Isolation.

Außerdem informiert die Schule das Gesundheitsamt.

Zur Bestätigung eines positiven Schnelltests wird empfohlen, noch am selben Tag einen PCR-Test zu machen. Bis dieses Ergebnis vorliegt, muss das betroffene Kind sowie dessen Haushaltskontakte in Quarantäne. Fällt der PCR-Test negativ aus, ist die Quarantäne aufgehoben.

Wurde der positive Selbsttest zu Hause (bei Grundschülern) gemacht, ist eine umgehende PCR-Testung verpflichtend.

Ist mit der Testpflicht sichergestellt, dass die Kinder nun dauerhaft in den Präsenzunterricht gehen?

Vermutlich nicht. Die Bundesregierung diskutiert aktuell die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Dabei ist vorgesehen, die Schulen sowie auch die Kitas ab einer Inzidenz von 200 im Landkreis zu schließen. Das Land hat im Vorgriff bereits jetzt vorgegeben, dass ab dem Wert 200 auf den Fernunterricht umzustellen ist.