1. Startseite
  2. Lokales
  3. Stadt Ludwigsburg
Logo

Drei Tage lang Mini-Weihnachtsmarkt im Schlosshof

Der Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz ist abgesagt. Händler dürfen nun drei Tage lang im Schlosshof verkaufen – allerdings ohne Gastronomie. Foto: Ramona Theiss
Der Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz ist abgesagt. Händler dürfen nun drei Tage lang im Schlosshof verkaufen – allerdings ohne Gastronomie. Foto: Ramona Theiss
Keine Gastronomie - Unterstützer für die Weihnachtsmarkt-Händler

Ludwigsburg. Nach der kurzfristigen Absage des Ludwigsburger Weihnachtsmarktes gibt es jetzt für die Händler zumindest eine kleine Hilfe: Am Donnerstag, 2. Dezember, startet im Residenzschloss ein dreitägiger Pop-up-Warenverkauf von Händlern, die von der Absage des Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarktes betroffen waren, das teilt der städtische Eigenbetrieb Tourismus & Events mit. Von Donnerstag bis Samstag, jeweils von 11 bis 18 Uhr, werden zirka zehn Händlerinnen und Händler ihr Warenangebot im vorderen Schlosshof zum Verkauf anbieten. „Dabei gilt ausschließlich das Prinzip ‚to go‘“, es wird also keine gastronomischen und sonstigen Angebote geben, die zum Verweilen einladen.

„Die schmerzliche Absage des Weihnachtsmarktes hat mich sehr betroffen gemacht, aber auch direkt Überlegungen in Gang gesetzt, was wir tun können, um zu helfen“, so Stephan Hurst, Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg. In einem Telefongespräch mit Tourismusmanager Elmar Kunz von Tourismus & Events wurde die Idee geboren. Eine Blitzumfrage unter den Händlerinnen und Händlern des abgesagten Weihnachtsmarktes ergab ein positives Feedback, „dann ging alles ganz schnell.“

„Neben dem Online-Weihnachtsmarkt besteht für jene Händler, die sich auf unsere Abfrage hin gemeldet haben, nun eine weitere attraktive Möglichkeit, um ihre Ware in diesem ganz besonderen Ambiente anzubieten“, freut sich Mario Kreh, Geschäftsführer von Tourismus & Events, und lobt die Kooperation mit dem Residenzschloss: „Das großartige Angebot von Stephan Hurst, diese Pop-up-Aktion im besonderen Ambiente des vorderen Schlosshofes zu ermöglichen, ist gelebte Solidarität und ein herausragendes Beispiel für den Schulterschluss zwischen Partnern.“

Es fallen keine Standgebühren an

Für die Händler falle keinerlei Standgebühr an, erläutert Mario Kreh und ergänzt: „Wir mussten aufgrund des kurzen Zeitfensters improvisieren, der Pop-up-Verkauf ist auch ganz bewusst kein Budenzauber wie bei einem klassischen Weihnachtsmarkt. Besucher dürfen nach Herzenslust stöbern und einkaufen, sollen dann aber das Gelände wieder umgehend verlassen.“

Von abgepackten Spezialitäten bis Kunsthandwerk und Deko- sowie Geschenkartikel reicht das Spektrum des Warensortiments, aus dem Besucher wählen können.

Ein Hygienekonzept liegt dem Warenverkauf zugrunde, kontrolliert werde auf Basis der 3-G-Regel beziehungsweise die jeweils aktuellen Bestimmungen für den Einzelhandel. (red)

Info: Der Pop-up-Warenverkauf im vorderen Schlosshof des Residenzschlosses hat wie folgt geöffnet: Donnerstag bis Samstag, 2. bis 4. Dezember jeweils von 11 bis 18 Uhr. Eine Übersicht über die beteiligten Händler und ihr jeweiliges Warensortiment findet man hier.