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Freibad
Ein Euro verursacht großen Unmut

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Das Bönnigheimer Freibad aus der Luft. Hier wollte eine Mutter mit ihren Kindern einen netten Nachmittag verbringen – er endete mit Ärger. Foto: Alfred Drossel
Während eine Mutter sich um ihr Baby kümmert, verliert sie ihren Sohn im Bönnigheimer Freibad aus den Augen. Die Mutter lässt ihren Jungen über den Lautsprecher ausrufen – und muss dafür einen Euro zahlen. Jetzt hat die Verwaltung diese Regelung zurückgenommen.

Ludwigsburg. Es sollte ein schöner Sommertag werden. Für eine Mutter, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, endete der Aufenthalt mit einem großen Ärgernis. „Am vergangenen Samstag war ich mit meinen Kindern das erste Mal im Bönnigheimer Freibad“, erzählt sie. Als es Zeit gewesen war, zu gehen, wollte der siebenjährige Sohn noch eine Runde tauchen. Für das Becken im nahegelegenen Kleinkindbereich bekam er dafür die Erlaubnis. In der Zwischenzeit kümmerte sich die Mutter um ihre neuneinhalbmonatige Tochter, packte die Badesachen in fünf Minuten zusammen. Immer wieder das Becken beobachtend, sah die Mutter irgendwann allerdings nur noch fremde Kinderköpfe. Vom Sohnemann keine Spur. „Ich bin zu den anderen Schwimmbecken gegangen, habe ihn zehn Minuten lang gesucht, aber nicht gefunden.“ Mit „stark erhöhtem Blutdruck“ und der kleinen Tochter auf dem Arm sei sie zur Kasse gegangen, um den Siebenjährigen per Lautsprecherdurchsage ausrufen zu lassen. Das koste einen Euro, meinte die Mitarbeiterin.

Was die Mutter für einen Scherz hielt, war – bis gestern – tatsächlich gang und gäbe im Bönnigheimer Freibad. „Das war eine Regelung aus ganz früherer Zeit, um der Häufigkeit von Durchsagen, beispielsweise wenn sich eine Gruppe an der Kasse treffen wollte, entgegenzuwirken“, sagte Bürgermeister Kornelius Bamberger auf Nachfrage unserer Zeitung. „Ich habe die Regelung mit sofortiger Wirkung in Absprache mit der Freibadleitung außer Kraft gesetzt.“ Bamberger bedauerte den Vorfall sehr. Vor Beginn der Saison erhalte das Freibadpersonal stets eine genaue Einweisung, wie es sich verhalten müsse. „Wenn jemand sein Kind sucht und ausrufen lassen will, hat das selbstverständlich oberste Priorität.“ Da die betroffene Mutter keinen Euro bei sich hatte, musste sie Namen und Adresse angeben, an die sie eine Rechnung geschickt bekommen hätte. Die sei selbstredend hinfällig, meinte Bamberger. Auch wolle er sich bei der Familie entschuldigen. Nach der Durchsage war die Mutter noch einmal an den Schwimmbecken entlang gegangen, als sie ihren Sohn, der auf dem Weg zur Liegewiese war, entdeckte. „Glücklicherweise unversehrt.“

Die Bönnigheimer Regelung gebe es in den hiesigen Freibädern nicht, sagten Sabine Keller, Hauptamtsleiterin in Besigheim, und ihr Löchgauer Kollege Jens Millow. „Es kostet auch nichts, wenn ein Autokennzeichen ausgerufen wird, weil der Halter falsch geparkt hat“, ergänzte Keller.