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Endlich wieder waschen, schneiden, färben

Haareschneiden, als die Salons geöffnet sein durften: Carolina Santamaria richtet nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 das Haupt von Uwe Volz, Inhaber von Betrieben in Ludwigsburg und Stuttgart. Archivfoto: Ramona Theiss
Haareschneiden, als die Salons geöffnet sein durften: Carolina Santamaria richtet nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 das Haupt von Uwe Volz, Inhaber von Betrieben in Ludwigsburg und Stuttgart. Foto: Ramona Theiss
Ein Hinweisweisschild weist den Weg: Zuerst Hände desinfizieren.
Ein Hinweisweisschild weist den Weg: Zuerst Hände desinfizieren.
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Ludwigsburg. Nach mehrwöchiger Zwangspause wegen der Coronapandemie dürfen Friseure ab 4. Mai wieder ihren Betrieb öffnen. Darüber sind zweifellos nicht nur die zahlreichen Salons erleichtert, mussten sie doch herbe Umsatzverluste verkraften. Auch die Kunden dürften froh sein, endlich wieder einen schönen Haarschnitt oder die langersehnte Tönung zu bekommen. Doch künftig müssen sowohl die Kunden als auch die Betriebe strenge Hygienestandards beachten. Und die Leistung beschränkt sich im Wesentlichen auf waschen, schneiden, färben. Bartschneiden ist dagegen tabu.

Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium haben gestern eine gemeinsame Richtlinie mit zahlreichen Vorgaben veröffentlicht. Sowohl für die Betriebe als auch für die Kunden sei dies „ein wichtiger Schritt“, sagte gestern Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. „Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene. Selbstverständlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz im Vordergrund und es ist klar, dass in den Betrieben strenge Hygienestandards eingehalten werden müssen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Man habe gemeinsam praxisnahe und dennoch effektive Maßnahmen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigen abgestimmt, so Hoffmeister-Kraut und Lucha. Betroffen sind laut Fachverband Friseur und Kosmetik etwa 11500 Betriebe im Südwesten.

Auch Obermeister Uwe Volz von der Friseurinnung Stuttgart-Ludwigsburg ist froh, dass nun trotz der Auflagen endlich wieder gearbeitet und Umsatz gemacht werden kann. Ein noch längerer Ausfall „bedeutet sonst wirtschaftlich den Tod“. Er hat sich wie viele seiner Kollegen in den 186 Innungsbetrieben in den vergangenen Tagen auf die Wiedereröffnung vorbereitet. Eine Übersicht der wichtigsten Vorgaben:

..Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig?

Beim Bedienen müssen sowohl Friseure als auch Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. „Ein Vorteil ist dabei, dass man hinter dem Kunden oder seitlich steht und ihn so nicht direkt ansprechen muss“, so Volz. Denn Kommunikation soll minimiert werden und durch Blickkontakt über den Spiegel erfolgen. Wenn Kunden keine eigenen Masken mitbringen, müssen diese vom Salon bereitgesellt werden.

Zudem sollen die Friseure über den bisherigen Umhang nach Möglichkeit noch einen Einwegumhang verwenden, der nach jedem Kunden entsorgt werden muss. Diese Vorgabe werde manchen Kollegen vor Probleme stellen, meint Volz. Da dies erst jetzt bekannt wurde, werde es schwierig, bis kommenden Montag solche Einwegumhänge zu beschaffen. „Die sind derzeit ausverkauft“, weiß er. Das bedeutet, die Friseure müssen ihren üblichen Stoffumhänge nach jedem Kunden bei 65 Grad waschen. Ein zusätzlicher Aufwand.

..Wie muss der Arbeitsplatz gestaltet sein?

Die Arbeitsplätze müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Dieser Sicherheitsabstand soll mit Ausnahme während der Dienstleistung zwischen den Beschäftigten und den Kunden sowie jeweils untereinander eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand bedeute für kleinere Friseurgeschäfte, dass sie nicht so viele Kunden am Tag bedienen und dadurch auch weniger Umsatz machen können, nennt Volz einen Nachteil dieser Maßnahme. Für ihn sei dies in seinem Salon Wings Beautypool in Ludwigsburg kein Problem, er konnte seine Stühle dank großer Räumlichkeiten weit auseinanderstellen.

..Was ist bei der Hygiene noch zu beachten?

Die Friseurstühle und Werkzeuge müssen nach jedem Kunden gereinigt werden. Nicht nur die Mitarbeiter müssen regelmäßig ihre Hände desinfizieren, das wird auch von den Kunden beim Betreten des Geschäfts verlangt.

..Auf welche Dienstleistungen muss verzichtet werden?

Abstriche müssen die Kunden bei gesichtsnahen Dienstleistungen machen. Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege dürfen nicht gemacht werden. Letzteres entzieht den auf Bärte spezialisierten Barbern die Geschäftsrundlage. Auch aufs Föhnen soll verzichtet werden. Auch das Glas Wasser, einen Kaffee oder eine Zeitschriftenlektüre wird es für die Kunden eher nicht geben, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

..Kann der Kunde einfach vorbeikommen?

Nein. Die Richtlinie verlangt eine Terminvergabe per Telefon oder elektronisch, also etwa per Mail. Damit soll ein Aufenthalt im Wartebereich vermieden werden. Begleitpersonen sind nur zugelassen, wenn ein Kunde darauf angewiesen ist. Volz hat in seinem Salon ein elektronisches Anmeldebuch. Dies hat nun den Vorteil, dass in einem Coronafall Adresse und Telefonnummer nachvollzogen werden kann.

..Welchen Aufwand haben die Auflagen zur Folge?

Mit zehn bis 15 Minuten Mehraufwand pro Kunde müssen die Friseure laut Volz allein wegen des Prozederes rechnen. Das werde den Kundendurchlauf zusätzlich minimieren. Zudem bedeute der Einsatz von Schutzmasken, Umhängen und mehr Desinfektionsmittel auch Mehrkosten.

..Werden sich die Vorgaben auf den Preis auswirken?

Davon geht Innungsobermeister Volz aus. Wie stark diese Auflagen die Preise beeinflussen werden, das müsse jeder Friseur selber kalkulieren. Denn je nach Geschäftsgröße fallen die Betriebskosten unterschiedlich hoch aus.