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Fotografieren untern Rock bald strafbar?

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte das Upskirting per Gesetz zur Straftat machen

Dass Menschen, die Frauen unter den Rock fotografieren oder filmen, sich nicht strafbar machen, wusste die Ludwigsburger Studentin Hanna Seidel lange nicht. Dabei wurde sie selbst Opfer – zweimal wurde ihr unter den Rock fotografiert. Als sie davon erfahren hat, dass solche Aufnahmen nicht strafbar sind, wollte sie dagegen angehen. Zusammen mit der Münchnerin Ida Marie Sassenberg startete sie die Petition „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“. Inzwischen haben bereits mehr als 90.000 Menschen die Petition unterschrieben.

Mit Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf trafen sich die jungen Frauen im Juli, woraufhin dieser sich dafür aussprach, Upskirting unter Strafe zu stellen. Nun hat sich auch Christine Lambrecht, die Bundesjustizministerin für ein Gesetz gegen Upskirting starkgemacht. Es seien „widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen“, sagte Lambrecht am Donnerstag in der Haushaltsdebatte im Bundestag. „Im Netz werden solche Bilder verkauft, vertrieben, das kann doch nicht wahr sein.“ Sie möchte nun Upskirting per Gesetz zur Straftat machen.

Upskirting soll als sexuelle Belästigung gelten

Die Justizministerin habe über verschiedene Wege wahrgenommen, dass das Thema Upskirting derzeit stark diskutiert wird, erklärte Maximilian Kall, der für Strafrecht zuständige Sprecher des Bundesjustizministeriums, auf Anfrage unserer Zeitung. Nachrichten von verschiedenen Organisationen, zum Beispiel dem Juristinnenbund, aber auch die Petition der Ludwigsburger Studentin haben Christine Lambrecht erreicht. „Es ist auch für die Ministerin persönlich ein Thema“, so Kall.

Bisher ist das Fotografieren unter den Rock nicht strafbar, so lange es im öffentlichen Raum passiert und das Opfer nicht berührt oder beleidigt wird. „Eine Rechtsverletzung ist es aber nichtsdestotrotz“, sagte Maximilian Kall. Es könne zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, trotzdem sei es nicht richtig. Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg verlangen, dass Upskirting als sexuelle Belästigung angesehen wird.

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf hat sich bereits mit seinen Amtskollegen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Demnach soll Upskirting künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das Bundesjustizministerium will nun einen eigenen Entwurf vorlegen. Wie lange es dauern wird, bis das Gesetz schließlich steht, kann der Sprecher des Bundesjustizministeriums nicht sagen.

In Großbritannien führte eine Petition zum Gesetz

Schärfere Regelungen als in Deutschland gibt es beispielsweise in Großbritannien. In England und Wales müssen Täter mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen, Verurteilte werden außerdem als Sexualstraftäter registriert. Das hatte eine junge Britin erreicht, deren Petition mehr als 100000 Menschen unterschrieben haben.