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MARKGRÖNINGEN
Geiselnahme soll neu verhandelt werden

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will sich nicht mit dem Urteil des Landgerichts gegen einen 43-jährigen Mann aus Markgröningen zufriedengeben. Der Mann war vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin in einem Waldstück bei Markgröningen freigesprochen und nur wegen Geiselnahme und Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Dagegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung angestrengt hatte. Immerhin habe der 43-Jährige am 31. Januar dieses Jahres seine Freundin zuerst in Wernau im Kreis Esslingen gewaltsam entführt, gefesselt und geknebelt und dann in das Waldstück bei Markgröningen entführt. Die dort stattgefundene, mutmaßliche Vergewaltigung konnte ihm aber vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden, weil das Opfer ein mögliches Einverständnis, wenn auch aus Angst, nicht ausschloss.
Ludwigsburg. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren sechs Jahre Haft beantragt. Dieses Strafmaß verfolge man weiterhin, heißt es in der nun eingelegten Revision, die nach Prüfung und nach schriftlicher Abfassung des Urteils dem Karlsruher Bundesgerichtshof vorgelegt wird. Dort entscheiden die höchsten bundesdeutschen Richter, ob der Fall erneut verhandelt wird oder nicht. (wic)