Ludwigsburg. Wie gut waren im Jahr 2019 die Prognosen für Verbesserungen und wie stichhaltig das Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg? Über diese und andere Fragen wurde am Mittwoch im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diskutiert. Auch folgende Frage stand dabei im Fokus: Wie verhältnismäßig sind Diesel-Fahrverbote, wenn der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid nur geringfügig überschritten wird – so wie im Jahr 2019 an der Friedrichstraße?
Um es vorwegzunehmen: Die Richter haben in der ganztägigen Verhandlung nur selten durchschimmern lassen, was sie denken. Erst wenn am Freitag das Urteil veröffentlicht wird, weiß Ludwigsburg, ob weitere Aufgaben beim Thema Luftreinhaltung noch gefordert werden.
Dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte jedenfalls nicht ausgereicht, was Ludwigsburg in seinem Luftreinhalteplan zu bieten hat. Ende 2019 forderte er von der Stadt zusätzlich Fahrverbote in den Plan einzubeziehen. Gegen dieses Urteil haben sich das Land Baden-Württemberg, das den Luftreinhalteplan genehmigt, und die Stadt gewehrt, weshalb es jetzt zu diesem Revisionsverfahren vor Deutschlands höchstem Verwaltungsgericht gekommen ist.
Da auch in Hamburg und Kiel ähnliche Verfahren wegen Fahrverboten anhängig sind, hat das Bundesverwaltungsgericht alle drei Fälle zusammengezogen. Das führte am Mittwoch zu stundenlangen Diskussionen über die einzelnen Luftreinhalte-Maßnahmen in jeder der drei Städte.
Dabei kam es immer wieder auch zu Diskussionen zwischen den Verteidigern der betroffenen Länder und Städte sowie den Vertretern der Umwelthilfe, die sich als Klägerin vor Gericht für die Diesel-Fahrverbote eingesetzt hat. Im Fall von Ludwigsburg ging es dabei auch um die Schlossstraße. Dort befindet sich die letzte Messstation, die mit 47 Mikrogramm Stickstoffdioxid weiter über dem Grenzwert von 40 liegt. Das Problem: Im Urteil von 2019 spielte die Schlossstraße gar keine Rolle, weil dort damals noch nicht gemessen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht will diesen Wert daher auch nur im Hintergrund berücksichtigen.
Die Umwelthilfe sieht die Schlossstraße allerdings als Beweis dafür, dass ein Fahrverbot weiter zur Diskussion stehen muss, weil in Ludwigsburg bisher zu wenig erreicht wurde. Stadt und Land interpretieren die Schritte des Luftreinhalteplans dagegen als großen Erfolg, weil die Werte überall nach unten zeigen. Und auch entlang der B27 (Schlossstraße) rechnen sie mit einer sinkenden Belastung, weil dort demnächst Luftfiltersäulen aufgestellt werden.
Im Weiteren ging es dann noch um Detailfragen aus Ludwigsburg, in denen Stadt und Land auf der einen und die Umwelthilfe und der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf der anderen Seite unterschiedlicher Meinung sind. Etwa die Frage der Flottenerneuerung auf den Straßen. Ludwigsburg geht davon aus, dass die Anzahl der Dieselautos und unter ihnen vor allem der älteren Dieselautos immer kleiner wird und dadurch auch die Belastung sinkt. Der VGH war da skeptischer, vor allem weil Diesel der Euro-Norm 5 oft schlechtere Werte haben als ältere Diesel der Euro-Norm 4.
Auch die Schärfe der Prognosen, die der Ludwigsburger Luftreinhalteplan in Bezug auf die Entwicklung der sinkenden Stickstoffdioxidwerte trifft, war dem VGH zu ungenau. Laut dem Anwalt der Stadt, Felix Rauscher, haben sich die Berechnungen für 2020 aber im Nachhinein ziemlich exakt erfüllt. Die Frage, wie repräsentativ die mittlerweile abgebaute Messstelle an der Friedrichstraße war, wurde ebenfalls diskutiert. Allerdings ließen die Richter dabei nicht durchblicken, wie sie dazu stehen. Nur ein einziges Mal schimmerte so etwas wie ein Wink gegen Fahrverbote durch. Und zwar als der Vorsitzende Richter auf das zurückliegende Reutlinger Urteil seiner Kammer verwies. Demnach gelten Fahrverbote bei Werten unter 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid als unverhältnismäßig. Laut dem Anwalt des Landes müsse dies für Bundesstraßen, also auch die B27, ganz besonders gelten. Komme es hier zu einem Fahrverbot, könne der Ausweichverkehr massive Auswirkungen für angrenzende Wohnstraßen haben. „Eine Bundesstraße hat eine überörtliche Verkehrsfunktion“, so der Anwalt. Da könne man nicht einfach Fahrverbote erlassen.
Die Richter stellten dazu allerdings klar, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung der Luft nicht nur punktuell auf einzelne Messpunkte abzielen sollen, sondern den gesamten Bereich in den Blickpunkt nehmen müssen. „Es geht auch um die Tauglichkeit jeder Maßnahme für andere Straßenzüge“, so der Vorsitzende. Diese Aussage war durchaus als ein Hinweis zu verstehen, dass für den Bundesgerichtshof die Überschreitung der Werte in der Schlossstraße auch eine Rolle spielt, wenn auch nur am Rand.
Die Umwelthilfe bezweifelt generell, dass sich die Werte in Ludwigsburg dauerhaft auf dem derzeitigen, meist zulässigen Niveau, halten. „Wir sind auf die Messungen von 2021 gespannt“, so deren Anwalt. Die Zahlen von 2020 haben für ihn aufgrund des Corona-Lockdowns jedenfalls nur begrenzten Aussagewert.
Mit einer Forderung des Gerichts, kurzfristig Fahrverbote in Ludwigsburg umzusetzen, rechnet niemand. Der Anwalt der Stadt setzt hier auf die Vorbildfunktion der Entscheidung im Fall der Stadt Reutlingen. Er könnte sich vorstellen, dass Stadt und Land dazu verpflichtet werden, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Ob dabei dann auch mit Diesel-Fahrverboten geplant werden muss, oder ob die bereits beschlossenen Schritte und weitere Ideen ausreichen, ist für ihn aber offen.
Auch für Ludwigsburgs Bürgermeister Michael Ilk blieb unklar, was die Richter vorhaben. Ilk hofft ebenfalls, dass das Reutlinger Urteil auf Ludwigsburg angewendet wird und damit zumindest kurzfristige Fahrverbote als unverhältnismäßig ausscheiden. Für die Schlossstraße setzt er auf die Filtersäulen. Die können die Werte seiner Meinung nach auf jeden Fall in Richtung 40 drücken. Damit schwindet für ihn die Notwendigkeit von Fahrverboten. Auch Ilk ist überzeugt davon, dass ein Diesel-Fahrverbot auf der B27 fatal wäre. „Dann weichen viele auf Straßen durch die Innenstadt aus.“ Der Bürgermeister hätte sich schon für Mittwoch eine klare Aussage des Gerichts gewünscht. „Aber ich habe nicht das Gefühl, dass es für Ludwigsburg schlecht lief.“