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Klage der Umwelthilfe
Gericht tendiert zu einem Dieselfahrverbot

Wird es in Ludwigsburg bald Fahrverbote geben? Archivfoto: dpa
Wird es in Ludwigsburg bald Fahrverbote geben? Foto: dpa
Nach einer gut zweistündigen Verhandlung mit zum Teil hitzigen Debatten der Streitparteien gibt es noch kein Urteil, aber es ist doch aus der Verhandlungsführung des Vorsitzen Richters erkennbar: Ludwigsburg muss mit einem Urteil rechnen, in dem ein Fahrverbot oder die Prüfung eines Fahrverbots gefordert wird.

Ludwigsburg. Verhandelt wurde am Vormittag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg. Und um die Frage, ob die dort festgeschriebenen Maßnahmen ausreichen, um möglichst bald den derzeit überschrittenen Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten.

Dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, diese Auffassung vertritt die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage gegen den Luftreinhalteplan. Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich nach der Verhandlung zuversichtlich, dass die Richter den Plan für ungültig erklären werden und im Urteil ein Dieselfahrverbot fordern. Dieses sei in wenigen Monaten in Form einer Verbotszone umsetzbar.

Soweit wollen die Vertreter der Stadt und des Landes in ihrer Beurteilung der Verhandlung nicht gehen, aber sie wirkten am Ende nicht wirklich optimistisch. Der Vorsitzende Richter hatte dafür an der einen oder anderen Stelle zu deutlich gemacht, dass sich das Gericht am Grenzwert und der nach wie vor gemessenen Überschreitung orientieren will. Und dass man auch Zweifel an den Prognosen der Stadt und des Landes hegt, dass die Grenzwerte schon bald eingehalten werden. Im März dieses Jahres hatte dasselbe Gericht im Fall Reutlingen auch mit Blick auf die Grenzwertüberschreitung und die Frage, welche Gegenmaßnahme am schnellsten wirkt, ein Fahrverbot gefordert.

„Wir werden jetzt erst einmal das schriftliche Urteil abwarten“, sagte Ludwigsburgs Bürgermeister Michael Ilk nach der Verhandlung. Und betonte wie vor Gericht nochmals, dass Ludwigsburg auf einem nachweisbar guten Weg sei, die Grenzwerte im nächsten Jahr einzuhalten und ein Fahrverbot deshalb nicht nötig sei. Ludwigsburgs Justiziar Wolfgang Müller hatte während der Verhandlung das Gericht darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuell verbesserten Messwerte und der guten Prognosen ein Dieselfahrverbot zu weit gehe und die Anforderung an die Verhältnismäßigkeit von Gegenmaßnahmen nicht erfüllen würde.

Der Vorsitzende Richter hat bereits für die nächsten Tage angekündigt, eine Kurzfassung des Urteils öffentlich zu machen. Die schriftliche Begründung wird später folgen. Sie wird dann auch Grundlage sein für die weiteren Schritte von Stadt und Land, sollte tatsächlich ein Fahrverbot gefordert werden.

Eine Möglichkeit, die Ilk nicht ausschließen will: Stadt und Land legen Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Reutlingen hatte dies im Frühjahr getan, der Fall wird Ende Februar 2020 in Leipzig verhandelt. Eine Ludwigsburger Revision würde das anstehende Mannheimer Urteil wahrscheinlich bis Ende 2020 oder sogar länger auf Eis legen.