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Gastronomie
Heizpilze in diesem Winter verboten

Heizstrahler – egal, wie sie betrieben werden – passen nicht in eine klimabewusste Stadt wie Ludwigsburg, sagt der Großteil des Gemeinderats. Foto: Sebastian Widmann/ dpa
Heizstrahler – egal, wie sie betrieben werden – passen nicht in eine klimabewusste Stadt wie Ludwigsburg, sagt der Großteil des Gemeinderats. Foto: Sebastian Widmann/ dpa
Die Stadtverwaltung möchte auch in diesem Winter wieder den Gastronomen entgegenkommen, etwa mit der Bewirtschaftung von Außenflächen und dem Einsatz von Heizstrahlern, die nicht mit Gas betrieben werden. Doch Letzteres lehnen die Stadträte ab. In einer klimabewussten Stadt wie Ludwigsburg hätten diese Geräte nichts zu suchen, sagen sie.

Ludwigsburg. Es gab einige Diskussionen, bis sich Ludwigsburg im vergangenen Jahr entschieden hatte, wie man den Gastronomen über den Coronawinter helfen könnte. Vor allem der Einsatz von Heizpilzen wurde ausgiebig diskutiert. In diesem Jahr wollte es die Stadtverwaltung sich und den Stadträten einfacher machen und die gleichen Regeln wie 2020 auch für die kommenden Wintermonate beschließen. Laut Vorschlag der Stadtverwaltung können auch in diesem Jahr die bestehenden Außenbewirtschaftungsflächen in den Wintermonaten beibehalten werden. Das betrifft die städtischen Flächen, also zum Beispiel Gehwege oder den Marktplatz. Dort gibt es jedoch eine Einschränkung: In der Zeit des Weihnachtsmarktes kann der Marktplatz nicht von den Gastronomen dort genutzt werden. Zudem dürfen weiterhin keine Zelte oder Pavillons auf städtischen Flächen aufgestellt werden – etwas, was manche Gastronomen bereits im vergangenen Jahr kritisiert hatten. Doch die Stadt bleibt dabei: Höchstens „mobile, windabweisende, transparente Trennelemente sind auf einer Seite der Außenbewirtschaftungsfläche möglich.“

Stadträte: Anschaffung für Gastronomen nicht wirtschaftlich

Als weiteren Punkt hatte die Stadtverwaltung in ihrem Vorschlag stehen, dass das Verbot von Heizsystemen zeitweise bis Ende Februar 2022 ausgesetzt wird. Jedoch mit einer Einschränkung: Gasbetriebene Geräte sollten „aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials“ weiterhin verboten bleiben. Stattdessen könnten alternative System, zum Beispiel mit Pellets, Infrarot oder Strom, genutzt werden. Diese Entscheidung sei eine „Abwägung zwischen ökologischen Gesichtspunkten und der Unterstützung der Gastronomie“, so Heinz Mayer, Leiter des städtischen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses. Vonseiten der Stadt könnten Heizsysteme, die nicht mit Gas betrieben werden, also genutzt werden.

Dazu wird es aber nicht kommen. Denn die Stadträte haben diesen Absatz aus dem Vorschlag der Stadtverwaltung gestrichen – einstimmig mit einer Enthaltung. Demnach dürfen auf städtischen Flächen in diesem Winter gar keine Heizelemente aufgestellt werden. „Die Krise ist noch nicht vorbei, die Lokale sind gut gefüllt“, sagte Andreas Rothacker (Freie Wähler), der auch Gastronom ist. Die Gastronomen würden sich die Heizstrahler sowieso nicht für ein Jahr anschaffen, das sei nicht wirtschaftlich. Denn eigentlich gilt in Ludwigsburg ein Verbot für diese Geräte.

Die anderen Stadträte sahen das Thema relativ neutral. „Wir hätten mit dem Vorschlag der Stadt mitgehen können, schließen uns aber jetzt dem Vorschlag der Freien Wähler an“, so CDU-Stadtrat Claus-Dieter Meyer. Sollte das Streichen des Verbots als Aufruf gesehen werden, sich für vier Monate Heizstrahler anzuschaffen, sei das das falsche Signal.

Das wolle man mit der Regelung auch nicht erreichen, so der städtische Wirtschaftsförderer Frank Steinert. Auf sein Team seien ein paar Gastronomen zugekommen mit der Bitte, auch in diesem Jahr Heizstrahler aufstellen zu dürfen. Diese hätten bereits solche Geräte angeschafft. „Wir versuchen mit unserem Vorschlag, die Gastronomen so gut es geht zu unterstützen“, so Steinert.

Das sei nicht nötig, so Stadtrat Reinhardt Weiss (Freie Wähler). „Die Coronahilfen kommen an, die Gastronomen sind nicht am Existenzminimum“, sagte er. Ludwigsburg wolle eine klimaneutrale Stadt werden. Da seien solche Regelungen, die nicht klimaschonend sind, völlig unnötig.

Außenbereich auf dem Marktplatz kann nicht ausgeweitet werden

Ein Jahr hätte man noch eine Ausnahme machen und zumindest Heizstrahler, die nicht gasbetrieben sind, zulassen können, findet Jürgen Feyhl, Inhaber des Bistros „Baron“ am Marktplatz. Im Winter würden die Gäste aber sowieso nur bis zu einer gewissen Temperatur draußen sitzen. Feyhl hatte in den vergangenen Monaten seine Außenfläche auf dem Marktplatz ausgeweitet. Das ist aber im November und Dezember wegen des Weihnachtsmarktes sowieso nicht möglich. Trotzdem habe er vor, den Außenbereich auch für die Wintermonate etwas attraktiver zu gestalten.

Auch das italienische Restaurant „La Signora Moro“ kann die Außenfläche wegen des Weihnachtsmarktes nicht erweitern. Ob Heizstrahler erlaubt sind oder nicht, ist für die Familie Moro uninteressant. „Wir haben über den Winter sowieso keine Bestuhlung auf der Terrasse“, so Francesco Moro. Dass nicht alle Gastronomen am Existenzminimum angekommen seien, sei richtig. „Wer sauber gearbeitet hat, hat ausreichend Hilfen bekommen“, sagt Moro. Allerdings warte er immer noch auf Restzahlungen von Dezember 2020. Auch dass die Coronahilfen erst viel später als gedacht bei den Gastronomen angekommen sind, kritisiert er.

Osman Taskin hat in seinem Imbiss „Taskin Natürliche Vielfalt“ in der Kirchstraße nur wenig Platz im Innenraum. Mit Heizstrahlern würde er gerne ein paar weitere Kunden draußen bedienen, wenn zur Mittagszeit der Laden voll ist. „Es ist schade, dass das jetzt verboten ist.“ Seit in Baden-Württemberg die Warnstufe gilt und auch draußen ein 3G-Nachweis vorgelegt werden muss, sei die Gästezahl um 50 bis 60Prozent eingebrochen. Mit Sorge blickt Taskin auf die drohende Alarmstufe, wenn im Innenbereich die 2G-Regel gelten wird.