Autoanhänger, die wochen- oder sogar monatelang auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, sind ein großes Ärgernis. Während sich deren Besitzer die Kosten für einen Stellplatz sparen, schauen Parkplatzsuchende in die Röhre. Solange die Anhänger spätestens alle zwei Wochen bewegt werden, ist daran zumindest aus rechtlicher Sicht nichts auszusetzen. Allerdings gelten dafür Regeln.