1. Startseite
  2. Lokales
  3. Stadt Ludwigsburg
Logo

Corona
Inzidenz erstmals unter 35, am Mittwoch erste Lockerungen der Inzidenzstufe 50

350_0900_32995_7_Tages_Inzidenz_070621_ganzh_neu.jpg
Nicht nur unter 50, sondern gleich unter 35: Montag ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis auf 34,1 gesunken. Zwar sind die Montagszahlen mit Vorsicht zu genießen, aber es zeichnet sich ab: Ab Mittwoch träten die Lockerungen unter 50 sowie die Öffnungsschritte 2 und 3 in Kraft. Und kommende Woche könnte die Öffnung unter 35 folgen.

Ludwigsburg. Nachdem lange gewartet und gebangt wurde, geht es nun sehr schnell. Bleibt der Landkreis nach einer Sieben-Tage-Inzidenz von 34,1 am Montag auch am Dienstag unter 50, treten die Lockerungen für die Inzidenz unter 50 und gleichzeitig die Öffnungsschritte 2 und 3 in Kraft. Am Donnerstag war der Kreis erstmals unter eine Inzidenz von 50 gesunken. Dies ist wahrscheinlich, auch wenn die Montagswerte weniger aussagekräftig sind, weil am Wochenende nicht alle Gesundheitsämter an das RKI übermitteln und weniger getestet wird. Wie das Landratsamt auf Nachfrage sagt, muss der fünfte Tag in Folge unter 50 noch am Dienstag vom Robert-Koch-Institut (RKI) bestätigt werden. Am selben Tag erfolgt die Kreisverfügung, ab Mittwoch dann gelten die Lockerungen. Gravierender noch: Der Landkreis steht am heutigen Montag einigermaßen überraschend erstmals unter 35. Interessant wird es, würde die Stufe 35 bereits am Sonntag spätestens am Montag in Kraft treten. Wie das Landratsamt mitteilt, wird derzeit noch diskutiert, ob eine Öffnung am Sonntag sinnvoll ist oder diese erst am Montag erfolgt.

Schon unter einer Inzidenz von 50 darf der gesamte Einzelhandel öffnen, Kontakterfassung und Schnelltestpflicht fallen weg, Kundenbeschränkungen bleiben. Die Gastro darf mit Schnelltestpflicht und Kontaktnachverfolgung bis 1 Uhr öffnen, an einem Tisch dürfen Personen aus drei Haushalten mit maximal zehn Personen sitzen, Geimpfte, Genesene (nicht länger als sechs Monate) zählen nicht, wie auch Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Die Kultur (Oper, Kino, Theater, Konzert) darf mit Schnelltests und Kontaktnachverfolgung für 250 Leute innen und 500 außen angeboten werden. Die Schulen öffnen allerspätestens am Montag, 14. Juni, mit Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen, heißt: Mit Schnelltests zweimal die Woche sowie Maskenpflicht.

Ab 35 entfällt für die Gastronomie die Testpflicht für den Außenbereich, die Öffnungszeiten und Haushaltsgrößen bleiben gleich. Die Kultur kann ihr Angebot auf 750 Gäste außen ohne Testpflicht erweitern.

Wichtige Stufen für die Sieben-Tage-Inzidenz sind derzeit 165, 150, 100, 50 und 35. Über 100 (drei Tage hintereinander) gilt die Bundesnotbremse, darunter greifen die Landesverordnungen. Für die Inzidenzen 50 und 35 gilt: Fünf Tage (auch Sonn- und Feiertage zählen hier) muss die Inzidenz darunter sein. In Baden-Württemberg wurde mit der aktuellen Verordnung, die seit gestern gilt, neu die Inzidenzstufe 35 definiert. Und das gerade noch rechtzeitig.

Richtig interessant wird es, wenn der Sinkflug so weitergeht – und ein bisschen kompliziert: Zwar ist die Bestätigung der Inzidenz durch das RKI ausschlaggebend für die Kreis-Verfügung, doch für die Zählung der fünf Tage ist sie das nicht. Das heißt: Am Montag hat bereits die Zählung für die Inzidenz unter 35 begonnen: Bleiben die Zahlen darunter, sind die fünf Tage unter 35 bereits am Freitag erreicht. Weil das RKI diese Inzidenzstufe am Samstag noch bestätigen muss, so der Pressesprecher des Landratsamts, Andreas Fritz, geht man davon aus, dass die Verfügung bei einer möglichen Inzidenz von unter 35 ab Montag gilt. Auch die Schulen, so der Geschäftsführende Direktor aller Gymnasien, Mathias Hilbert, würden wohl trotz einer gebotenen Inzidenz von unter 50 (am Mittwoch) erst auf Montag öffnen wollen - alleine das Hochfahren von Mensen, Schulbussen oder Kiosken wie anderer Angebote werde einer Vorbereitung bedürfen.

Eine der gravierendsten Veränderungen der seit gestern, 7. Juni, gültigen Corona-Landesverordnung ist, dass ab einer Inzidenz unter 50 automatisch Öffnungsschritte 2 und 3 in Kraft treten. Bisher waren diese Lockerungen unabhängig von der absoluten Inzidenzzahl. Das heißt: Damit gelten nicht nur die Regelungen für eine Inzidenz unter 50, sondern auch alle Lockerungen von Öffnungsschritt 1 bis 3. Öffnungsschritt 1 trat automatisch bisher schon bei einer Inzidenz unter 100 in Kraft.

Während die Rechnung der jeweils gültigen Sieben-Tage-Inzidenz in Corona-Zeiten mittlerweile zum mathematischen Dreisatz-Grundwissen gehört (Neuinfektionen der vergangenen 7 Tage dividiert durch die Einwohnerzahl multipliziert mit 100.000) gibt es weiter Nachholbedarf, wann die Inzidenz-Lockerungen in Kraft treten. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge standen am Montag alle 16 Bundesländer unter einem Inzidenzwert von 30, die bundesweite Inzidenz beträgt 24,3.