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Jetzt auch Maskenpflicht im Blüba

In der Kürbisausstellung gilt jetzt Maskenpflicht. Foto: Michele Ursi/stock.adobe
In der Kürbisausstellung gilt jetzt Maskenpflicht. Foto: Michele Ursi/stock.adobe

Wie das Blüba in einer Pressemitteilung mitteilt, gilt diese Regelung auch für den Märchengarten.

„Damit beenden wir den Flickenteppich innerhalb der Stadt“, sagt Blüba-Direktor Volker Kugel auf Anfrage. Bislang war das Parkgelände von der generellen Maskenpflicht in Ludwigsburg ausgenommen. Das hat bei manchem für Verwunderung gesorgt, bei anderen für Besorgnis. Dieser Tage nun hatte sich die Blüba-Leitung mit den beiden Gesellschaftern, der Stadt Ludwigsburg und dem Land Baden-Württemberg, auf die Maskenpflicht verständigt.

Schon vor kurzem hatte die Gartenschau die Besucheranzahl, die sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten darf, von 6000 auf 4000 Personen reduziert.

Das Blühende Barock betont in seiner Pressemitteilung, dass sogenannte Gesichtsvisiere „keine Alternative zur Maske“ sind. „Dies wurde in Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und dem Land Baden-Württemberg festgelegt.“ Die Infektionsgefahr im Freien sei zwar laut Robert-Koch-Institut wesentlich geringer als in geschlossenen Räumen, aber die Verantwortlichen des Blühenden Barock wollen nichts unversucht lassen, auch ihren Teil zur Eindämmung beizutragen.

Die Maskenpflicht gilt für Erwachsene und für Kinder ab sechs Jahren. Wie allgemein üblich könne zum Verzehr von Speisen in der Gastronomie die Maske abgenommen werden. Auf dem Weg zum Tisch oder etwas zur Toilette gelte aber dennoch die Maskenpflicht. Wer also am Tisch sitzt, kann die Maske abnehmen.

Die Maskenpflicht gilt auch für die Mitarbeiter des Blühenden Barock oder beispielsweise der Kürbisausstellung oder Gastronomie, sofern sie nicht in entsprechendem Abstand zu den Besuchern tätig sind oder entsprechend andere Schutzvorkehrungen getroffen sind.

Die Maskenpflicht gilt bis auf weiteres, also auch bei der abendlichen Ausstellung „Leuchtende Traumpfade, die am 31. Oktober beginnt.