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Tierwohl
Katzenschutzverordnung: Müssen in Ludwigsburg Katzen bald registriert und kastriert werden?

Freilaufende Katzen müssen, wenn die Katzenschutzverordnung in kraft tritt, registriert und kastriert werden. Foto: Patrick Pleul/dpa
Freilaufende Katzen müssen, wenn die Katzenschutzverordnung in kraft tritt, registriert und kastriert werden. Foto: Patrick Pleul/dpa
Es gibt auch in Ludwigsburg Katzen, deren Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können. Beim Tierheim bereitet das vor allem dann Probleme, wenn die Katze krank oder nicht kastriert ist. Um das Leid der Tiere zu vermindern, fordern die Grünen jetzt eine Katzenschutzverordnung für Ludwigsburg.

Ludwigsburg. Die Grünen-Fraktion des Gemeinderats hat einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Dann müssten alle freilaufenden Katzen registriert und kastriert werden. Grund für den Antrag, so argumentieren die Stadträte, seien die stark gestiegenen Vermittlungsversuche des Tierheims von Katzen, die im Freien eingefangenen werden. „Ursula Gericke, Leiterin des Tierheims, bestätigte, dass eine Katzenschutzverordnung das Leid der Katzen lindern würde“, heißt es in dem Antrag.

Im Gespräch mit ihr stellt sich schnell heraus, dass dieses Thema ihr sehr wichtig ist. „Eine Katzenschutzverordnung muss sein – unbedingt“, sagt sie. „Man lässt einfach keine unkastrierte Katze nach draußen“, sagt sie. Doch die Realität sehe anders aus. Viele Katzen, die im Tierheim landen, seien nicht kastriert – und außerdem nicht registriert, so dass die Mitarbeiter dort nicht wissen, wer der Besitzer ist. Das stellt das Tierheim vor Probleme: Sie können das Tier nicht sofort vermitteln, weil es eventuell ein Besitzer sucht. Dass jemand die Katze aus dem Tierheim abholt, kommt laut Gericke aber nur in etwa zwei von zehn Fällen vor.

Manche Operation kostet das Tierheim bis zu 3000 Euro

Wenn das Tier krank oder verletzt ist, übernimmt das Tierheim außerdem die Kosten für die Operation. Meldet sich kein Besitzer, bleibt das Tierheim auf diesen Kosten sitzen, manchmal seien das 3000Euro für eine OP. Es könne passieren, dass sich erst nach der Operation ein Besitzer meldet und sich dann weigert, die Kosten zu übernehmen. „Manche sage, so wollen sie ihre Katze gar nicht mehr“, berichtet Gericke. Es komme außerdem nicht selten vor, dass eine Katze mehrere Monate im Tierheim ist, dann irgendwann kastriert, registriert, zur Vermittlung an neue Besitzer veröffentlicht wird und sich dann die vorherigen Besitzer melden, weil sie das Tier in der Zeitung oder im Internet gesehen haben. Für Ursula Gericke ist das unvorstellbar: „Als Besitzer hat man doch die Pflicht, das Tier zu suchen.“

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Eine Katzenschutzverordnung würde nicht nur die Arbeit des Tierheims, sondern auch von Tierkliniken, -ärzten und dem Veterinäramt erleichtern, so Gericke. Durch ein Chiplesegerät könnten sie den Besitzer leicht ausfindig machen.

Tierheim wünscht sich kreisweite Katzenschutzverordnung

Eine Katzenschutzverordnung gibt der Kommune die Möglichkeit, die Katzenpopulation zu kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz zu leisten, sagt die Landesbeauftragte für Tierschutz Julia Stubenbord. Wenn die Verordnung in Kraft tritt, müssen Katzen kastriert werden. Um die Kastration nachvollziehen zu können, sind die Kennzeichnung und Registrierung jedes Tiers notwendig, etwa mittels eines Chips.

„Eigentlich wäre eine kreisweite Katzenschutzverordnung sinnvoll“, sagt Ursula Gericke. Denn gerade in ländlichen Gegenden gebe es sehr viele verwahrloste Katzen ohne Besitzer. Aber der Erlass der Verordnung ist Sache jeder Kommune. Bisher gibt es solche Regelungen nur in Ditzingen, dort hat der Gemeinderat vergangenen Sommer eine Katzenschutzverordnung erlassen. Berglen im Rems-Murr-Kreis hat 2019 als erste Kommune in Baden-Württemberg Kennzeichnung und Kastration frei laufender Katzen per eigener Verordnung geregelt.

Von einer Ditzinger Kollegin aus dem Kreistag hat Christine Knoß von der Möglichkeit erfahren. „Da dieses Thema in Ludwigsburg bisher noch niemand in die Hand genommen hat, habe ich das gemacht“, so die Grünen-Stadträtin. Es gehe ihr und ihren Fraktionskollegen nicht darum, Katzenbesitzer zu überreglementieren. „Es geht um das Wohl der Tiere“, sagt sie.

2021 hat das Tierheim 70 Katzen aus Ludwigsburg aufgenommen

Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ist laut Tierschutzgesetz eine entsprechende Katzenproblematik bei den freilebenden Katzen in der Kommune, das heißt, dass es viele freilebende Katzen und damit einhergehenden Krankheiten gibt. 70 Katzen aus Ludwigsburg hat das Tierheim 2021 aufgenommen, 51 davon waren nicht kastriert, 18 hatten unterschiedliche Krankheiten. Pilze, Zahnprobleme, Tumor, Unfallverletzungen – die Liste der Krankheiten bei den Tieren ist lang. Vor allem das Feline Immundefizienz-Virus (FIV) bereite Probleme, erläutert Ursula Gericke. Dieses verbreitet sich wie HIV beim Geschlechtsverkehr. Die Kastration einer weiblichen Katze kostet das Tierheim 93,94Euro, das eines Katers 53,46Euro. Insgesamt hat das Tierheim im vergangenen Jahr 296 Katzen aufgenommen, die Gesamtkosten, mit Pflege- und Tierarztkosten, dafür lagen bei 187356,70Euro.

Die Voraussetzungen für eine Katzenschutzverordnung seien in Ludwigsburg gegeben, so das Veterinäramt des Landkreises auf Nachfrage der Grünen. Dass in Ludwigsburg jetzt bald alle Katzen gechipt, registriert und kastriert werden müssen, heißt das aber noch nicht. Die Stadtverwaltung muss nun zunächst den Antrag der Grünen bearbeiten, danach kommt das Thema in den Gemeinderat, der dann entscheidet, ob eine Katzenschutzverordnung erlassen wird.