Ludwigsburg. Das Prinzip ist einfach: statt an jeder Ladentüre das digitale Impfzertifikat in Kombination mit dem Personalausweis vorzuzeigen, können sich Kunden der Konstanzer Innenstadt an einer Ausgabestelle in der Stadt mit ihrem Impfstatus ausweisen und bekommen dafür ein farbiges Bändchen ums Handgelenk. Das gilt dann als Eintrittskarte für die Geschäfte.
„Ich glaube nicht, dass die Städte, die das anbieten, aktuell einen Run auf ihre Geschäfte erleben“, sagt Citymanager Markus Fischer. Um das seriös zu betreiben, sei ein großer Aufwand erforderlich, „und am Ende muss trotzdem jemand an der Türe stehen, der das kontrolliert.“
Es geht um die Kosten aber auch um die Haftung. Wie viele Ausgabestellen bräuchte es für Ludwigsburg? Wer bezahlt Personal und Bändchen? Und wer haftet, wenn ein Bändchen an eine andere Person weitergegeben wird? „Das ist komplexer, als man vielleicht vermutet. Letztlich würde es einen großen Aufwand bedeuten“, so Fischer. Außerdem wisse man gar nicht, wie lange die aktuellen regeln gültig seien.
„Die Bändchenlösung ist dann möglich, wenn die Städte und Gemeinden das in die Hand nehmen und vor Ort umsetzen“, heißt es vonseiten des Gesundheitsministeriums in Stuttgart. Es dürfte zu keinem Fall zu einer Aufweichung der 2G-Regelung kommen.
Der Einzelhandel trägt schwer an den Folgen der Coronapandemie. „Die Situation bleibt für viele Händler weiter schwierig, viele Betriebe im stationären Nicht-Lebensmittelhandel kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz. Insbesondere dort, wo die 2G-Regelung beim Einkaufen gilt, kommen deutlich weniger Kunden und die Umsätze verharren tief im Minus“, so der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelverbands Deutschland, Stefan Genth. Der Handelsverband fordert deshalb auch mit Blick auf die nachgewiesenermaßen hohe Schutzwirkung der Maskenpflicht die flächendeckende Aufhebung von 2G beim Einkauf.
„Das Weihnachtsgeschäft war schwer beschädigt“, sagt auch der Ludwigsburger Citymanager. Kurz zuvor wurde für den Handel die 3G-Regel eingeführt, wenig später wurde diese auf 2G verschärft. Seit Mittwoch gilt nun in Baden-Württemberg in Innenräumen zudem eine FFP2-Maskenpflicht, eine medizinische Maske reicht nicht mehr aus. „Das ist nur noch das i-Tüpfelchen, das macht nicht mehr viel aus“, so Fischer.
Die Zugangskontrollen in die Geschäfte werden derweil ganz unterschiedlich gehandhabt. Nahezu alle größeren Geschäfte haben einen Checkpoint am Eingang eingerichtet, an dem keiner vorbeikommt, ohne seinen Impfstatus vorzuweisen. In kleineren Geschäften werden die Kunden zwar nicht direkt an der Ladentür abgefangen, dennoch aber im Geschäft selbst aufgefordert, das Impfzertifikat vorzuzeigen.
Bei der Buchhandlung Thalia in der Kirchstraße wird es noch mal anders gehandhabt. „Zutritt nur nach 2G-Regeln. Wir sind verpflichtet, Stichproben durchzuführen“, stand zum Wochenbeginn am Eingang. „Auch das ist erlaubt“, bestätigt Fischer und beruft sich auf eine Information aus dem Sozialministerium, die von der Stadtverwaltung so bestätigt wurde.
Was gilt aktuell wo, darüber kann man in diesen Tagen und Wochen schnell mal ins Grübeln kommen. Wir geben einen Überblick, was derzeit gilt:
Einzelhandel (ohne Lebensmittel):
Hier gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Kunden müssen im Geschäft ihren Impf-/Genesenenstatus mit einem digitalen Impfzertifikat (QR-Code) nachweisen.
Gastronomie:
Hier gilt 2G plus. Zusätzlich zum Nachweis geimpft oder genesen müssen Restaurantbesucher einen negativen Schnelltest vorweisen. Es gelten aber folgende Einschränkungen beziehungsweise Ausnahmen: Als vollständig geimpft gilt, wer zweimal geimpft ist. Die zweite Impfung muss jedoch mindestens zwei Wochen her sein. Außerdem darf die zweite Impfung nicht länger als drei Monate her sein, sonst müssen auch Doppeltgeimpfte/Genesene einen zusätzlichen Test vorweisen.
Wer geboostert ist, benötigt keinen Schnelltest. Die Boosterimpfung gilt ab sofort.
Friseure:
Hier gilt 3G: geimpft, genesen oder getestet. Allerdings muss es in diesem Fall ein negativer PCR-Test sein. Ein Schnelltest reicht nicht aus.
FFP2-Masken:
Seit Mittwoch, 12. Januar, muss in allen Bereichen, in denen bislang medizinische Masken getragen werden mussten, eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Maske) getragen werden. Dies gilt nicht für Personen unter 18 Jahre.
Schüler:
Die Landesregierung hat darüber hinaus die Regelung verlängert, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus anerkannt werden. Damit haben auch nichtgeimpfte Jugendliche die Möglichkeit, im Februar Zutritt zu 3G-, 2G- oder 2G-plus-Bereichen zu bekommen, ohne sich vorab testen zu lassen. (je)