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Bundesverwaltungsgericht
Kein Fahrverbot in Ludwigsburg

Bus, Radverkehr, Abgase oder das Parkleitsystem: Beim Thema Mobilität geht es um viele Dinge. Archivfotos: LKZ
Bus, Radverkehr, Abgase oder das Parkleitsystem: Beim Thema Mobilität geht es um viele Dinge. Foto: LKZ
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann Ludwigsburg vorerst auf Dieselfahrverbote verzichten. Die Stadt muss aber mehr dafür tun, um für eine bessere Luft zu sorgen. Vor allem an der B27.

Ludwigsburg/Leipzig. Ludwigsburg muss seinen Luftreinhalteplan gemeinsam mit dem Land fortschreiben. Führen die darin beschlossenen Maßnahmen nicht dazu, die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid einzuhalten, dann sind Dieselfahrverbote auch weiterhin vorstellbar. Kurzfristig seien sie allerdings nicht verhältnismäßig. So lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren um die Fahrverbote in Ludwigsburg.

Mit dem Ergebnis können beide Streitparteien leben. Die Stadt und mit ihr das Land sind zumindest vorerst um die unpopulären Fahrverbote herumgekommen. Aber auch die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ist mit der gestern veröffentlichten Entscheidung der Leipziger Richter zufrieden. Denn die Stadt Ludwigsburg wird darin deutlich in die Pflicht genommen. Da es an der B27 weiter zur Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid kommt, muss die Stadt sich etwas einfallen lassen. „Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in Ludwigsburg“, sagte Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH.

Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht möchte zunächst die Veröffentlichung der gesamten Urteilsbegründung abwarten und dann mit dem Land gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Die Stadt habe in den vergangenen Monaten bereits etliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Luftqualität in Ludwigsburg zu verbessern. Daran werde man konsequent weiterarbeiten. Zur Überschreitung der Grenzwerte in der Schlossstraße (B27) sagt Knecht: „Um hier gezielt gegenzusteuern, lässt die Stadt Anfang Juni Filtersäulen an der Straße aufstellen, die sowohl Stickstoffdioxid als auch Feinstaub aus der Luft absorbieren. Wir werden nicht nachlassen in unserem Bemühen, die Luftqualität und damit die Lebensqualität zu verbessern.“

Neben Ludwigsburg waren am Mittwoch in Leipzig auch die möglichen Fahrverbote in Hamburg und Kiel verhandelt worden. In dem Urteil von Freitag ist auch Hamburg dazu verpflichtet worden, seinen Luftreinhalteplan zu überarbeiten. Und im Gegensatz zu Ludwigsburg wären dort zumindest für einen Straßenabschnitt auch Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verfassungskonform, so das Bundesverwaltungsgericht. Den Fall Kiel verwiesen die Richter zurück an das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Dieses müsse erneut über den Luftreinhalteplan der Stadt verhandeln.