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Keine Schweizer Hütte auf dem Weihnachtsmarkt

Tourismus & Events hat mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Erfolg: Heiko Laurs Antrag auf Zulassung abgelehnt

Ludwigsburg. Ein erbitterter Streit und der folgende Gang durch die Instanzen hat zumindest für dieses Jahr ein Ende: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat gestern die Entscheidung der Stadt Ludwigsburg vom Juni 2018 bestätigt, Heiko Laur mit Hugos Berghütte nicht zum Weihnachtsmarkt zuzulassen: Sein Antrag auf Zulassung wurde laut Stadt abgelehnt. Damit kassierte das Landesgericht beide Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart, nachdem die Stadt dagegen Beschwerde eingereicht hatte.

„Wir hätten Herrn Laur im Bewerbungsverfahren nicht einmal zulassen müssen“, zieht Mario Kreh, Geschäftsführer von Tourismus & Events, ein erstes Fazit. „Seinem Zulassungsanspruch steht laut Verwaltungsgerichtshof seine Unzuverlässigkeit zwingend entgegen.“

Das Urteil sei unanfechtbar, sagt Justiziar Wolfgang Müller, man hätte Laur nach Gewerbeordnung schon während des Markts 2017 rausschmeißen können. Wie berichtet, hatte er eine städtische Mitarbeiterin rüde beschimpft – laute Musik, Abwerben von Kunden am Nachbarstand und Ausschank nach 21 Uhr standen zudem auf der Mängelliste. Laut Müller ist auch das Zulassungsverfahren an sich – entgegen der vorherigen Sichtweise des Verwaltungsgerichts Stuttgart – nicht mehr beanstandet worden.

„Spiel ist noch nicht zu Ende“

Heiko Laur gibt sich dagegen kämpferisch, wenn er das Urteil auch akzeptiert. „Der erste Punkt geht an die Stadt, aber das Spiel ist noch nicht zu Ende“, sagte er auf Nachfrage unserer Zeitung. Weil eine Revision nicht zulässig ist, will er nun beim Bundesgerichtshof Verfassungsbeschwerde einreichen. Zusätzlich möchte er Klage gegen das Zulassungsverfahren der Stadt Ludwigburg an sich einreichen. Inklusiv solle dabei die Klage auf Schadenersatz wegen der Anwaltskosten sowie des entgangenen Umsatzes sein. Entschieden worden sei vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim lediglich über seinen Eilantrag.

Wie Heiko Laur im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart herausgelesen haben möchte, das unserer Redaktion vorliegt, „sind gewisse Mauscheleien nicht von der Hand zu weisen“. Beim Gang über den Weihnachtsmarkt, der gestern eröffnet wurde, habe er viele Dinge entdeckt, die seiner Meinung nach jeder Objektivität entbehren. „Es ist extrem, was Tourismus & Events dieses Jahr genehmigt hat.“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Tourismus & Events ins Stammbuch geschrieben, dass es „Zweifel an der Rechtmäßigkeit und damit an der Wirksamkeit der Zulassungsrichtlinien“ gebe. Auch die höhere Bewertung der Tradition, das die Verwaltung für die erneute Absage an Laur am 23. November zugrunde legte, wird in aller Deutlichkeit kritisiert: „Dabei darf dieses Merkmal nicht so angewandt werden, dass Neubewerbern keine realistische Chance der Zulassung bleibt.“ Es seien von der Stadt „nicht einmal hilfsweise Erwägungen dazu angestrengt“ worden, „nach welchen Kriterien Neubewerber zu berücksichtigen sein könnten“.

Nach diesem Beschluss hatte Tourismus & Events angekündigt, die Richtlinien erneut überarbeiten zu wollen. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof nach Auffassung von Justiziar Müller die Zulassungskriterien inklusive eines extensiven Punktekatalogs bestätigt hat, soll nun „feiner abgestimmt“ und eindeutiger formuliert werden. Einer erneuten Bewerbung Laurs 2019 stehe nichts entgegen, so Müller. Ob dessen Verfehlungen von 2017 in der Bewertung seiner Zuverlässigkeit erneut eine Rolle spielen werden, wollte er nicht kommentieren.

„Karten werden neu gemischt“

Laur, der Ludwigsburg nach eigenen Worten 2019 „beglücken“ möchte, will nun den Klageweg beschreiten: „Die Karten werden neu gemischt. Auf Tourismus & Events wird noch einiges zukommen. Hugos Berghütte lässt sich nicht so schnell unterkriegen.“