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Kurios: Unbekannter parkt in der Bahnhofsunterführung

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Kurze Wege – hat sich das der Fahrer des Elektro-Mietwagens gedacht, als er in die Fußgängerunterführung bis vor die Treppe zum Gleis gefahren ist? Die Bundespolizei ermittelt. Foto: Jan-Hendrik Bajorat
Kurze Wege – hat sich das der Fahrer des Elektro-Mietwagens gedacht, als er in die Fußgängerunterführung bis vor die Treppe zum Gleis gefahren ist? Die Bundespolizei ermittelt. Foto: Jan-Hendrik Bajorat
Kopfschütteln und Unverständnis am Freitagmorgen in der Bahnhofsunterführung: Ein Unbekannter hat einen Mietwagen direkt vorm Zugang zu den Gleisen geparkt. Jetzt ermittelt die Polizei.

Das hatten die Pendler am Ludwigsburger Bahnhof noch nicht erlebt: Ein Auto parkt mitten in der Fußgängerunterführung vor der Treppe zu Gleis 2 und Gleis 3. Kurios, denn der Einzige, der hier sonst fährt, ist der Putzmann mit seiner Kehrmaschine.

Um 5.41 Uhr wird die Ludwigsburger Polizei verständigt. Die Beamten geben den Fall um 5.55 Uhr an die Kollegen von der Bundespolizei ab, denn die ist in Bahnangelegenheiten zuständig. Vom Fahrer fehlte jede Spur – oder wie der Bundespolizist im Gespräch mit unserer Zeitung sagt: „Der Wagen wurde ohne Fahrzeugführer aufgefunden.“

Die Polizei stellt fest, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht nur um ein Elektroauto handelt. Es ist ein Mietwagen. Wer der letzte Fahrer war, lässt sich nicht so schnell ermitteln. Warum er in der Unterführung geparkt hat? Der Verdacht liegt nahe: Er muss wohl mit der S-Bahn weitergefahren sein. Warum, bleibt offen. „Wir ermitteln die Identität des Fahrers“, so die Auskunft der Bundespolizei.

Ist dem Fahrer etwa der Strom ausgegangen? Hatte er es eilig oder hat ihn ein Navigationsgerät in die Irre geführt?

Das bleibt für die Polizei zunächst zweitrangig. Das Auto muss weg, den es ist im Weg. Die Fußgängerunterführung ist ohnehin für die gewaltigen Menschenmassen, die den Bahnhof täglich benutzen, viel zu eng. Ein Abschleppdienst sorgt schließlich für Ordnung und freien Durchgang. Die Beamten nehmen den Fall ernst, denn das Fahrzeug hat wichtige Flucht- und Rettungswege versperrt. Ob strafrechtliche Konsequenzen drohen oder ob es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, blieb zunächst unklar.