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Corona
Lockerungen ab Montag im Landkreis Ludwigsburg

Ab Montag darf die Gastronomie unter Auflagen auch im Landkreis Ludwigsburg wieder öffnen. Archivfoto: Ramona Theiss
Ab Montag darf die Gastronomie unter Auflagen auch im Landkreis Ludwigsburg wieder öffnen. Foto: Ramona Theiss
Die Inzidenz im Landkreis ist fünf Tage in Folge unter 100 geblieben. Am Samstag beträgt sie 53,5. Damit ist klar, dass ab Montag die erhofften Lockerungen für Gastronomie, Kultur, Tourismus, Freizeit und ein Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre kommen.

Ludwigsburg. Der Erste Landesbeamte Jürgen Vogt begrüßt für den Landkreis die Entwicklung, bittet die Bevölkerung aber, weiterhin vorsichtig zu bleiben: „Geben wir dem Coronavirus durch diszipliniertes Verhalten keine Chance, sich wieder stärker auszubreiten. Dann können wir umso früher und nachhaltiger in unser normales Leben zurückkehren.“

Die Regelungen der aktualisierten Coronaverordnung des Landes und der Bundesnotbremse sehen vor, dass die Inzidenz fünf Werktage in Folge stabil unter 100 liegen muss, damit Lockerungen möglich werden. Die Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

Im Landkreis Ludwigsburg lag der Wert an einem Werktag erstmals am Dienstag, 25. Mai, mit 66,7 wieder unter diesem Grenzwert. Seither wird die Infektionslage immer besser, hat am Samstag 53,5 erreicht. Damit ist ab Montag eine Öffnung der Gastronomie und von Hotels und Ferienwohnungen unter Auflagen möglich, so das Landratsamt. Darüber hinaus könnten Museen, Volkshochschulen, körpernahe Dienstleistungen oder Außenbereiche von Schwimmbädern unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitsport im Freien ist dann mit bis zu 20 Personen wieder möglich. Auch Kulturveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen sind dann zulässig. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, sodass wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. Die nächtliche Ausgangssperre fiele zudem weg.

Weitere Teststelle Innenstadt

Zentrale Auflage bei den Lockerungen ist für alle, die nicht Genesen sind oder noch keine Zweitimpfung haben, der Schnelltest. Die Stadt Ludwigsburg hat angekündigt, dass sie im Rahmen ihrer Teststrategie zum einen über Gespräche versucht, das Testangebot in den Stadtteilen zu erweitern. Darüber hinaus sollen die Kapazitäten in der Innenstadt durch eine weitere, zentrale Teststation auf dem Rathaushof ausgeweitet werden. Diese wird ein Dienstleister im Auftrag der Stadt voraussichtlich am Donnerstag, 3. Juni, in Betrieb nehmen. „Wir haben zudem auch bei den privaten Teststellen dafür geworben, an dem kommenden Feiertag und am Sonntag darauf außer der Reihe zu öffnen“, heißt es aus dem Rathaus.

Ein Hemmschuh könnte hier der Personalmangel sein. Stadt wie private Betreiber suchen händeringend nach Personal. Wer die Schnellteststellen unterstützen will, kann sich zentral bei der Stadt Ludwigsburg unter der E-Mail-Adresse Testpersonal@ludwigsburg.de melden. Gesucht werden in Voll- oder Teilzeit oder auch nur für einzelne Tage und an Wochenenden medizinisches Fachpersonal (beispielsweise medizinische Fachangestellte, Gesundheits- und Krankenpfleger), Personen mit nachgewiesener Laborerfahrung oder Ärztinnen und Ärzte. Gesucht werden außerdem zur Aushilfe an einzelnen Tagen Pflegeschülerinnen und -schüler im dritten Ausbildungsjahr, Medizinstudentinnen und -studenten sowie Studierende für die Datenerfassung.

Personalmangel sei auch der Grund, dafür, dass die Teststelle im Ratskellerpavillon (Innenstadt) eine Mittagspause einlegt, was für kritische Nachfragen bei unserer Zeitung sorgt. Mit zusätzlichem Personal werde angestrebt, auf eine Mittagspause zu verzichten, so die Auskunft der Stadtverwaltung. Eine Mittagspause sei im Moment aber auch bei der neuen Teststelle im Rathaushof noch nicht auszuschließen.

In das Netz der Teststellen ist kürzlich eine private Station im Bleyle-Quartier beim Westportal des Bahnhofs dazugekommen.

Ab Montag darf die Gastronomie wieder von 6 bis 21 Uhr öffnen. Bedingungen für einen Besuch: Tagesaktueller negativer Covid19-Schnelltest, Einhaltung der bekannten AHA-Regeln und die Kontakterfassung durch den Gastronomen vor Ort, dies entweder analog oder durch eine digitale Lösung wie die Corona-Warn-App oder die Luca-App.

Der Einzelhandel darf dann mit Click und Meet einen Kunden pro 40 Quadratmeter ohne tagesaktuellem negativen Schnelltest empfangen oder ohne Click und Meet, aber mit tagesaktuellem Schnelltest, einen Kunden auf 20 Quadratmeter empfangen. Die Kontakterfassung ist nach wie vor notwendig.

Kein negativer Schnelltest ist notwendig, wenn jemand über eine seit 14 Tagen vollständig abgeschlossene Impfung verfügt oder als genesene Person gilt, welche in den letzten sechs Monaten eine Infektion mit dem Coronavirus hatte.

Bald unter Inzidenzwert 50?

Weitere Lockerungen sind in Aussicht, wenn die Inzidenz im nach diesem Öffnungsschritt 14 Tage lang eine sinkende Tendenz unter dem Wert 100 aufweist. Sinkt sie unter den Wert 50, was derzeit schon bald möglich erscheint, können weitere Lockerungen folgen. Die Voraussetzung: Der Wert unter 50 muss fünf Tage in Folge Bestand haben, dann kann ab dem sechsten Tag eine nächste Stufe von Lockerungen in Kraft treten.

Dann gibt es im Einzelhandel und auf Märkten, in Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten keine Testpflicht mehr. Bestand dagegen hat die Testpflicht auch dann in der Gastronomie und in Freibädern. (red)