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Kriegsflüchtlinge
Ludwigsburger Familie wundert sich: Wer ukrainische Flüchtlinge bei sich aufnimmt, muss für diese sofort Müllgebühren bezahlen

Für ukrainische Flüchtlinge gibt es keine Ausnahme - auch für sie müssen Müllgebühren bezahlt werden. Foto: Holm Wolschendorf
Für ukrainische Flüchtlinge gibt es keine Ausnahme - auch für sie müssen Müllgebühren bezahlt werden. Foto: Holm Wolschendorf
Wer ukrainische Flüchtlinge bei sich einquartiert, muss für diese sofort Müllgebühren bezahlen. Bei Flüchtlingen in Sammelunterkünften zahlt dagegen der Kreis.

Ludwigsburg. Viele Menschen in Ludwigsburg oder im Landkreis haben in den vergangenen Wochen spontan Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufgenommen. Viele handeln dabei aus Hilfsbereitschaft und wollen dafür keine finanzielle Unterstützung oder gar Miete.

Eine betroffene Familie aus Ludwigsburg hat sich jetzt an unsere Zeitung gewendet. Die Familie hat eine ukrainische Mutter mit ihrer Tochter bei sich zu Hause aufgenommen und will dafür keinen finanziellen Ausgleich. Bei der Anmeldung der beiden Flüchtlinge auf dem Rathaus war die Familie aber erstaunt darüber, dass sie für Mutter und Tochter aus der Ukraine sofort eine Müllgebühr bezahlen muss.

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Laut der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises (AVL) „ist eine Befreiung von der personenbezogenen Jahresgebühr und der Leerungsgebühren satzungsrechtlich nicht möglich.“ Das sei auch in der Vergangenheit schon so gewesen, etwa bei Flüchtlingen aus Afghanistan oder Syrien, die privat untergebracht wurden. Eine Änderung könne nur durch eine Entscheidung des Kreistages in die Wege geleitet werden.

Die Gebühren werden erhoben, sobald die Flüchtlinge an der jeweiligen Wohnadresse angemeldet werden. „Nach Festsetzung der Abfallgebühren per Bescheid sind diese nach einem Monat zur Zahlung fällig. Es kann telefonisch eine Ratenzahlung von bis zu sechs Monaten ohne Vorlage von Nachweisen beantragt werden, die dann auch sofort genehmigt wird“, teilt die AVL mit.

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Wer keinen finanziellen Ausgleich vom Staat oder von den Flüchtlingen fordert, muss die Müllgebühr selbst bezahlen. Einsparmöglichkeiten gebe es nur durch eine Haushaltszusammenführung. Dadurch falle zumindest die Jahresgebühr weg. Bei der Beurteilung, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, „verfahren wir großzügig“, so die AVL. Grundsätzlich werden pro Haushalt maximal fünf Personen berechnet – auch wenn mehr Menschen zusammen leben.

Anders sieht das bei den Müllgebühren von Flüchtlingen aus, die in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht sind. Deren Gebühren werden direkt vom Landratsamt bezahlt. Sind die Menschen in einer städtischen Unterkunft untergebracht, dann muss die jeweilige Gemeinde dafür aufkommen.