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Rauchen
Luft in Shisha-Bars soll besser werden

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Voll im Trend, aber auch voll gefährlich: Das Rauchen der Shisha-Pfeife. Archivfoto: Soeren Stache / dpa
Die Kommunen im Kreis setzen strengere Vorgaben des Wirtschaftsministeriums um – Rauchvergiftungen drohen

Kreis Ludwigsburg. Bei einer Runde Wasserpfeife, einer Shisha, die Seele baumeln zu lassen und zu chillen, das liegt vor allem bei jungen Menschen im Trend. Dieser Genuss kann allerdings schlimme Folgen für die Gesundheit haben.

Nachdem es immer wieder zu Rauchvergiftungen in Shisha-Bars gekommen ist, hat das Wirtschaftsministerium des Landes deshalb strengere Vorgaben erlassen. Drei Wochen haben die Kommunen Zeit, die Betreiber von Shisha-Bars entsprechend zu informieren. Die Gaststätten, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, müssen entsprechende Lüftungsanlagen und Kohlenmonoxid-Warnmelder installieren. Denn durch das Verglühen der Kohle beim Shisharauchen entsteht hochgiftiges Kohlenmonoxid. Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Luft und wird unbemerkt eingeatmet. Das kann zu schweren gesundheitlichen Folgen, sogar zum Tod, führen.

Damit es so weit nicht kommt, hat die Stadt Ludwigsburg bereits Vorkehrungen getroffen. Elf Shisha-Bars sind der Behörde bekannt. Diese hätten aufgrund der Gefahr, die von Kohlenmonoxid ausgeht, bereits verschärfte Auflagen erhalten, wie eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt. Aus diesem Grund sei eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von Gaststätten in Ludwigsburg in Arbeit. „Mittlerweile haben wir einen Musterbescheid des Wirtschaftsministeriums erhalten, dieser wird auf die Stadt Ludwigsburg angepasst und demnächst ortsüblich bekanntgegeben“, so die Auskunft. Aktuell würden die Shisha-Bars dahingehend überprüft, ob die bereits verhängten Auflagen ausreichen.

Was passiert, wenn die Betreiber die Auflagen nicht erfüllen? „Bei der Nichterfüllung der Auflagen hat der Betreiber zunächst mit einem Zwangsgeld zu rechnen. Im schlimmsten Fall droht die Beschlagnahmung der Shishas, bis die Auflagen erfüllt sind“, heißt es. Schließlich gehe es ja um die Gesundheit der Menschen.

Bereits einen Schritt weiter ist man in Bietigheim-Bissingen, dort beschäftigt man sich schon seit April mit diesem Thema. Alle sechs Shisha-Bars seien damals kontrolliert worden, wie Anette Hochmuth, Leiterin des Presseamtes, auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. Damals seien in zwei Gaststätten leicht erhöhte Werte festgestellt worden, die aus gesundheitlicher Sicht jedoch unbedenklich gewesen seien. In einem weiteren Lokal, in dem Wasserpfeifen konsumiert werden können, waren die Werte sogar deutlich überhöht. „Bei einer zweiten Kontrolle war dann alles im grünen Bereich“, so die Sprecherin. In der Stadt Bietigheim-Bissingen gibt es eine Allgemeinverfügung, die festlegt, welche Bedingungen für den Betrieb einer Shisha-Bar erfüllt werden müssen. So muss eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage gewährleisten, dass ein bestimmter Grenzwert bei der Kohlenmonoxidkonzentration nicht überschritten wird. Pro 25 Quadratmeter Fläche muss außerdem ein CO-Warnmelder vorhanden sein. Mit einem Aushang muss im Eingangsbereich vor den Gefahren gewarnt werden. „Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeld oder Schließung der Gaststätte rechnen“, so Hochmuth.

In der Stadt Remseck wartet man dagegen noch auf den Erlass des Wirtschaftsministeriums, der am Freitag zunächst den Regierungspräsidien im Land zur Weitergabe übermittelt worden sei, so die Auskunft der Rathausmitarbeiterin. Aktuell gebe es in Remseck zwei Shisha-Bars. „Sollte aufgrund des Erlasses Handlungsbedarf bestehen, werden wir selbstverständlich tätig werden“, heißt es weiter. Bei Nichteinhaltung werde es zu Konsequenzen kommen.

Die Kornwestheimer Stadtverwaltung setzt auf Information der Betreiber. Man habe sie in der Vergangenheit mit Hilfe eines Flyers auf Risiken und mögliche Maßnahmen hingewiesen, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Vier Lokale gibt es in der Salamanderstadt, in denen Wasserpfeifen geraucht werden können. Der neue Erlass soll in Form einer Allgemeinverordnung umgesetzt werden. Die Durchsetzung und Kontrolle werde in enger Abstimmung zwischen der Gaststättenbehörde und der Abteilung Baurecht der Kornwestheimer Stadtverwaltung erfolgen. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und im schlimmsten Fall sogar mit der Schließung seiner Gaststätte rechnen.