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Querdenker Luithle muss hohe Strafe bezahlen

Weil bei zwei seiner Autokorsos gegen das Versammlungsgesetz verstoßen wurde, muss Gerhard Luithle 5400 Euro Strafe bezahlen. Noch im Gericht kündigte er an, in Berufung zu gehen.

Gerhard Luithle, der Kopf des Ludwigsburger Querdenker-Protests, will zwar aufhören zu demonstrieren und nach Kroatien auswandern (Text oben), der Prozess gestern vor dem Amtsgericht blieb dem 63-Jährigen aber trotzdem nicht erspart.

Der Hintergrund: Zum einen hat Gerhard Luithle im Februar 2021 einen Autokorso am Breuningerland organisiert, obwohl ihm das von Stadt und Verwaltungsgericht verboten worden war. Zum anderen soll er bei einem weiteren Autokorso, ebenfalls im Februar 2021, zu wenig Ordner eingesetzt und außerdem keine Maske getragen haben.

Wegen dieser Verstöße gegen das Versammlungsgesetz wurde Luithle per Strafbefehl zu 1800 Euro Strafe verdonnert. Dagegen hat der ehemalige Bauleiter Einspruch eingelegt, weshalb es gestern zu dem Termin vor dem Amtsgericht gekommen ist.

Luithle erscheint ohne Anwalt und vertritt sich selbst. Den Autokorso am Breuningerland bezeichnet er als eine Art „Hochzeitszug“, nichts Offizielles, das man hätte anmelden müssen. Die Leute seien nun mal da gewesen, weil die Absage für den Korso sehr kurzfristig kam. „Da sind wir gemeinsam heimgefahren. Aber ein Autokorso hat nicht stattgefunden.“ Auch die Sache mit den fehlenden Ordnern findet er nicht so schlimm. „Wir alle haben Fehler gemacht.“

Autokorso oder Heimfahrt?

Das sieht die Staatsanwältin anders. „Sie können nicht selbst entscheiden, wie viele Ordner eingesetzt werden.“ Zudem hält sie ihm seine Nachrichten aus der Telegram-Chatgruppe vor, über die die Autokorsos organisiert wurden. Die Sache am Breuningerland sieht für sie nicht nach einer spontanen, sondern nach einer geplanten Aktion aus, die das Verbot unterwandern sollte. „Auf Telegram schreiben Sie selbst von einem ‚Autokorso Heimfahrt‘“, hält sie Luithle vor.

Ein Polizist bestätigt die Vorwürfe im Zeugenstand. Er schildert auch, mit welchem Aufwand und Personaleinsatz die Autodemonstrationen gegen die Coronapolitik verbunden sind. Allein auf dem Parkplatz des Breuningerlands wurden an jenem Februartag 100 Polizisten zusammengezogen, die überwachen sollten, dass der verbotene Autokorso nicht stattfindet.

Kein Unrechtsbewusstsein

„Sie haben die Sache rechtlich falsch eingeordnet. Aber wir lassen uns von Ihnen nur ungern vorführen. In Ihrem Telegram-Kanal stand Autokorso und genauso war das von Ihnen geplant“, hält die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer Luithle vor. Aufgrund seines fehlenden Unrechtsbewusstseins fordert sie eine Erhöhung der Strafe von 1800 auf 7200 Euro.

Daraus macht die Richterin am Ende 5400 Euro. Auch sie vermisst Unrechtsbewusstsein.

Da er sich missverstanden fühlt, will der 63-Jährige Berufung gegen das Urteil einlegen. Sein Fall dürfte die deutschen Gerichte trotz geplanter Auswanderung also noch eine Weile beschäftigen.

Die Emigration Gerhard Luithles wird dagegen zumindest bei der Polizei wohl einigen Anklang finden. Der Beamte im Zeugenstand hatte gestern jedenfalls nur einen Kommentar übrig, als er von Luithles Plänen hörte: „Hoffentlich klappt das.“