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Verkehr
Revision gegen Fahrverbot-Urteil rückt näher

Im Blickpunkt: die Messungen in der Friedrichstraße. Foto: Holm Wolschendorf
Im Blickpunkt: die Messungen in der Friedrichstraße. Foto: Holm Wolschendorf
Bis zum 13. Januar haben die Stadt Ludwigsburg und das Land Zeit, um gegen das Fahrverbot-Urteil des Verwaltungsgerichtshof Einspruch einzulegen. Oberbürgermeister Matthias Knecht will aber noch vor Weihnachten entscheiden. Er tendiert im Moment in Richtung Revision.

Ludwigsburg. Der Grenzwert für das gesundheitsgefährdende Stickstoffdioxid muss in Ludwigsburg schnellstmöglich eingehalten werden, so das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Die Planungen für ein Dieselfahrverbot müssen deshalb sofort beginnen, aber auch andere Maßnahmen, die schnell dasselbe Ziel erreichen, können alternativ zum Einsatz kommen.

Die Richter ließen damit die Prognosen des Landes und der Stadt Ludwigsburg, dass man auch mit den bereits vorgesehenen Maßnahmen nächstes Jahr den Grenzwert einhalten werde, nicht gelten. Sie ließen aber Revision gegen ihr Urteil zu. Vier Wochen haben Land und Stadt nach dem schriftlichen Urteil dafür Zeit, die Frist endet am 13. Januar.

Beim Land im Verkehrsministerium will man sich noch nicht positionieren, man prüfe derzeit noch das schriftliche Urteil, heißt es auf Anfrage. Vor neun Monaten ging das deutlich schneller. Im April 2019 fällten die Mannheimer Richter für Reutlingen ein ähnliches Urteil wie jetzt in Ludwigsburg und schon am Tag nach dem schriftlichen Urteil war es das Land, das in Revision ging (siehe auch Bericht unten links).

Reutlingen schloss sich dem Einspruch an. Solange die Revision bei der nächsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, zur Verhandlung ansteht, ist das Urteil des Mannheimer Gerichts nicht rechtskräftig. Deshalb können so lange auch keine Diesel-Fahrverbote verhängt werden.

Die Verhandlung im Fall Reutlingen ist in Leipzig für den 27. Februar angesetzt. Es hat also fast ein Jahr gedauert. Mit einer ähnlichen Frist wäre wohl im Fall Ludwigsburg zu rechnen. Ein Sprecher des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs hat auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, dass die Revision zu einem eigenen Verfahren in Leipzig führen würde. Es wäre also nicht zu erwarten, dass die Leipziger Richter den Fall Ludwigsburg gleich im Februar im Paket mit Reutlingen verhandeln würden.

Im Ludwigsburger Rathaus ist man nach den Worten von Oberbürgermeister Matthias Knecht noch am Überlegen, ob die Stadt dem Beispiel Reutlingen folgt und in die Revision geht. Er werde sich auf Seiten des Landes mit dem Regierungspräsidium und dem Verkehrsministerium beraten, sagte Knecht gegenüber unserer Zeitung. Klar ist, dass er bis zum 23. Dezember, also noch vor Weihnachten, die Weichen stellen will. Derzeit sei die Tendenz „die nächsthöhere rechtliche Instanz zu überzeugen, dass unsere Maßnahmen ausreichen“. Im Klartext würde das die Revision bedeuten.

Knecht will dazu in diesen Tagen auch die Meinung der Fraktionen im Ludwigsburger Gemeinderat einholen. Bei der CDU wird er für den Fall einer Revision volle Rückendeckung erhalten. „Wir sind klar dafür, weil wir den Grenzwert ja fast schon erreicht haben“, sagt Fraktionschef Klaus Hermann. Offen für eine Revision zeigten sich im Gespräch mit unserer Zeitung auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Margit Liepins, und FDP, Johann Heer. Alle drei betonen, dass die Stadt auch bei einer Revision an der Verbesserung der Luft dran bleiben müsse und geplante Zusatzmaßnahmen wie Busspuren oder Tempolimits schnell kommen könnten.

Den Bedarf für substantielles Handeln sieht auch Reinhardt Weiss, Fraktionschef der Freien Wähler. Er will sich aber noch nicht auf eine Revision festlegen. Wichtig ist Oberbürgermeister Matthias Knecht: „Die Revision ist kein Feigenblatt für das, was sowieso nötig ist.“

Michael Vierling, Fraktionsvorsitzender bei den Grünen, sieht eine Revision skeptisch. „Die schnelle Einhaltung der Grenzwerte ist für uns zentral.“ Man müsse jetzt konsequenter als bisher die nötigen Maßnahmen ergreifen und habe auch beim Verzicht auf eine Revision noch eine gewisse Frist, das Ziel ohne Fahrverbot zu erreichen. Er befürchtet, dass eine Revision „den Druck aus dem Kessel nimmt“.