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Bürgerbegehren
Schwimmvereine geben nicht auf

Mit Enttäuschung, aber ohne Resignation haben die örtliche DLRG und die TSV-Schwimmabteilung auf ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten reagiert, das den von ihnen angestrebten Bürgerentscheid für die Erhaltung der Lehrschwimmhalle für unzulässig erklärt (wir berichteten). Die beiden Vereine lassen sich nun ihrerseits von einem Anwalt beraten.

Ludwigsburg. Dass der Gemeinderat am kommenden Dienstag trotz des negativen Gutachtens einen Bürgerentscheid zulassen könnte, das erwarten Ottmar Breckle von der TSV-Schwimmabteilung und Carsten Blind von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft nicht. Die Flinte haben sie deswegen aber noch lange nicht ins Korn geworfen. Denn sie sind sicher, dass das vom Rathaus präsentierte Gutachten des Verwaltungsrechtlers Professor Hans Büchner und seines Kollegen Dr. Rauscher keineswegs so unerschütterlich in Stein gemeißelt ist, wie Bürgermeister Ulrich Storer das glaubt. So seien die jährlichen Betriebskosten für das Bädle in der Expertise der beiden Juristen höher angesetzt als in den bisherigen Angaben der Stadtverwaltung. TSV-Schwimmer und DLRG haben deshalb nun ihrerseits einen Anwalt damit beauftragt, das Büchner-Gutachten auf eventuelle Schwachpunkte und mögliche Unstimmigkeiten abzuklopfen.

Der Kern der Auseinandersetzung ist dabei klar: Laut dem Gutachten müssen die Initiatoren von Bürgerbegehren wie berichtet mit absolut wasserdichten Kostendeckungsvorschlägen aufwarten. Damit aber, so Breckle, würden an „Normalbürger“ Erwartungen gestellt, die selbst von Behörden kaum zu erfüllen werden. Die Kosten der neuen Sporthalle etwa, der das Bädle, aber auch die Rundsporthalle geopfert werden sollen, stünden ja nicht fest, sagt er: „Da können wir nur schätzen – aber nichts anderes tut die Stadt auch“. meint Breckle. Carsten Blind stößt ins gleiche Horn: „Wenn die Stadt diese Kosten auf 6,5 Millionen taxiert, wir den Betrag aber auf den Cent genau kalkulieren sollen, dann stimmt etwas nicht.“

Genau hier setzt auch Hubert Kohl an, der SPD-Fraktionschef im Asperger Gemeinderat: Das Büchner-Gutachten sei von einem Geist getragen, der alles andere als bürgerfreundlich sei und nicht auf der Höhe der politischen und rechtlichen Diskussion stehe, sagt er. Denn die sei ja von der Tendenz geprägt, Bürgerbeteiligung in den Kommunen zu erleichtern. Kohl zitiert jüngere Urteile, deren Tenor es sei, keine zu hohen Hürden gegen Bürgerbegehren aufzurichten.

Wie Kohl will sich auch der Fraktionschef der Freien Wähler, Günter Pfersich, am Dienstag für die Zulassung eines Bürgerentscheids durch den Gemeinderat einsetzen. Dass ein von Schultes Storer in Auftrag gegebenes Gutachten zum gegenteiligen Ergebnis kommen würde, sei ihm von vornherein klar gewesen. „Man sollte den Bürger entscheiden lassen“, findet Pfersich – Storers Vorgehen werde doch nur die Politikverdrossenheit mehren.

Freilich steht auch für Pfersich und Kohl schon jetzt so gut wie fest, dass die Ratsmehrheit von CDU und Grünen Storer folgen werde. Was dann folgt, wäre zunächst ein Widerspruch beim Landratsamt. Enden könnte der Streit aber vor Gericht.