1. Startseite
  2. Lokales
  3. Stadt Ludwigsburg
Logo

Corona
So werden die neuen Regeln umgesetzt

350_0900_34766_dpa_5FA620007E0BD5E5.jpg
Seit Montag sind sie in Kraft, die neuen Coronarichtlinien des Landes. Wie gehen sie damit um, welche Spielräume nutzen sie, die Veranstalter in Kinos und Konzertsälen, die Betreiber von Bädern und Fitnessstudios, und wie sieht es im Sport oder in Diskotheken aus? Hier ein Überblick über die aktuelle Lage.
Ludwigsburg.

Live-Bühne und Kino

Keine Auswirkungen hat die neue Coronaverordnung auf den laufenden Spielbetrieb des Open-Air-Kinos in der Karlskaserne. Einzelne Gruppen müssen einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, am Platz gibt es keine Maskenpflicht. In den Kinokult-Kinos Caligari und Luna dagegen greift ab heute die 3G-Regel: Ins Kino kommen nur noch Genesene, Geimpfte und Ungeimpfte, die einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest beziehungsweise 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen können.

Im Scala will man erst mal den Beginn des Vorverkaufs für die ab Mitte September stattfindenden Konzerte abwarten. Die 3G-Regel sei ohnehin schon angewendet worden, erklärt Frank Eckstein, einer der Scala-Geschäftsführer. Zudem verfüge das Haus über eine leistungsfähige Lüftungs- und Absauganlage. Derzeit sei es allerdings noch ein wenig schwierig, die neuen Coronaauflagen zu interpretieren, meint Eckstein. Das gelte etwa für die maximale Besucherzahl. Es sei noch viel Bewegung im Spiel, meint auch Lucas Reuter, künstlerischer Leiter im Forum am Schlosspark. „Bis zum Saisonstart im Oktober werden wir hoffentlich Klarheit bekommen, zum Beispiel über die Maskenpflicht am Platz oder eine mögliche Vollauslastung.“

Im Großen Saal im Kronenzentrum in Bietigheim-Bissingen wird die volle Kapazität von 500 Personen ausgeschöpft, so Sprecherin Anette Hochmuth, mit der 3G-Regel und Maske. (fk)

Sportveranstaltungen

Sportstätten dürfen laut Verordnung bis zu einer Zuschaueranzahl von 5000 Personen voll ausgelastet werden. Im Innenraum müssen Fans dabei immunisiert oder getestet sein, unter freiem Himmel nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. „Wir müssen noch unser Hygienekonzept mit den Behörden abstimmen, aber für uns ist es eine gute Nachricht“, sagt Bastian Spahlinger, Geschäftsführer des Handball-Zweitligisten SG BBM Bietigheim. Dabei sollen die 3-Gs gelten. Ähnlich haben es laut Vereinssprecher Lukas Robert auch die MHP-Riesen Ludwigsburg geplant. Gestern hat sich der Basketball-Bundesligist mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Die Bietigheim Steelers öffnen die EgeTrans-Arena bereits am Mittwoch für Eishockey-Fans zu einem Testspiel (siehe Seite 18).

60 Leute waren indes beim Fußball-Oberligisten SGV Freiberg im Einsatz, um am Samstag beim Spiel gegen die Stuttgarter Kickers für einen reibungslosen Ablauf bei 1300 Zuschauern zu sorgen, berichtet Manfred Bleile. „Wenn ich durch diese Maßnahme zehn Leute geschützt habe, war es das wert“, sagt der Kaufmännische Leiter des SGV über das Einhalten der 3-G-Regel.

Wer Sport treiben möchte, darf das im Innenraum ab sofort ebenfalls nur noch immunisiert oder getestet tun. Wie der Württembergische Fußballverband mitteilte, sei für Freiluftsport kein 3-G-Nachweis erforderlich, wohl aber für die Kabinennutzung. (jai/pb)

Gastronomie und Hotels

In der Gastronomie müssen wieder alle Gäste kontrolliert werden – zumindest für den Innenraum. Das ist zwar nicht gänzlich neu, denn bis vor einigen Wochen war ein Restaurant- oder Hotelbesuch ohnehin nur mit Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Dennoch kommt auf die Betreiber wieder ein Mehraufwand zu. „Wir haben für die Nachmittage auf jeden Fall eine Person mehr eingeteilt, um die Kontrollen ordnungsgemäß durchzuführen“, sagt Christian Köhle, Inhaber vom Goldenen Pflug in Pflugfelden. Die Möglichkeit, ausschließlich geimpften und genesenen Personen Zutritt zu gewähren, ist bei vielen Ludwigsburger Gastronomen und Hoteliers aktuell kaum ein Thema.

„Bevor die Gäste zu ihrem Tisch geführt werden, findet nun wieder die Kontrolle statt“, heißt es aus dem Württemberger Hof. „Wirklich viel ändert sich für uns nicht.“ Peter Buhl, Inhaber vom Restaurant Post Cantz, hat das Gefühl, dass mittlerweile viele Leute geimpft sind. Doch auch er muss nach den zweiwöchigen Betriebsferien wieder kontrollieren. Viele Gastronomen wollen deshalb die Möglichkeit, dass Besucher sich vor Ort testen lassen können, weiter erhalten. Tests vor Ort kommen für das Nestor-Hotel eher nicht infrage. „Wir wollen eigentlich nicht zur Teststelle werden“, sagt Direktor Michael Steinbrück. Er könne sich vorstellen, dass die neue Verordnung für den ein oder anderen Gast problematisch werden könnte. (veb)

Clubs und Diskotheken

Leute, die einen Club besuchen möchten, haben im Grundsatz gute Karten. Denn seit gestern dürfen Clubs und Diskotheken unabhängig von der Inzidenz und ohne Begrenzung der Besucherzahl öffnen. Rein kommt, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Die Krux: Schnelltests sind hier nicht erlaubt, wer ungeimpft ordentlich feiern und abtanzen möchte, muss einen höchstens 48 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen. Ekkehard Menninger, Geschäftsführer vom Freiberger Dancing Park Palazzo, hält davon nicht viel. „Das kommt einer Sperrung für die Personen gleich, die nicht geimpft und nicht genesen sind“, sagt er. Er könne sich nicht vorstellen, dass jemand bereit ist, für einen Discobesuch einen bis zu 60 Euro teuren PCR-Test zu bezahlen. Dafür dürfen die anderen Besucher wieder die Tanzfläche betreten. Allerdings gilt noch die Einschränkung: Beim Tanzen muss ebenso eine Maske getragen werden wie auf den Gängen und im WC-Bereich. Bislang hatten die Palazzobesucher die Gelegenheit, sich in der hauseigenen Station testen zu lassen. Sie steht jetzt noch den Besuchern des Gastronomiebetriebs zur Verfügung, die nur einen Schnelltest vorlegen müssen. Für die Durchführung der Tests und die Überwachung der Regeln setzt Menninger doppelt so viel Personal ein als sonst. „Das bringt uns wirtschaftlich an die Schmerzgrenze“, sagt er. Deshalb sei das Palazzo vorerst nur noch samstags geöffnet. (elf)

Bäder und Fitnessstudios

Während es für die Freibäder keine Veränderungen gibt, wird in den Hallenbädern ab sofort kontrolliert. Rein kommt nur, wer geimpft oder genesen ist oder einen aktuellen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) von einer zertifizierten Teststation vorweisen kann. Für das Hermann-Zanker-Bad in Marbach und das Alfred-Kercher-Bad in Kornwestheim gilt das ab sofort, teilen die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim mit, die beide Bäder betreiben. Im Ludwigsburger Stadionbad und auch in der benachbarten Eishalle wird die 3G-Regel gelten, sobald beide Einrichtungen im Herbst öffnen. „Besucher zeigen vor dem Badbesuch an der Kasse ihre jeweiligen Zertifikate vor und können danach das Bad betreten“, so eine Sprecherin der Stadtwerke. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: „Für den Vor-Ort-Ticketverkauf im Stadionbad und die Schwimmkurse im Stadionbad benötigen unsere Kunden vorerst keinen Test oder Nachweis.“ Auf den Betrieb des Freibads hat die neue Verordnung keine Auswirkungen. Dort können auch Ungeimpfte ohne Test baden.

In den Fitnessstudios muss dagegen seit Montag jeder Gast überprüft werden. Auch dort gilt ab sofort die 3G-Regel als Zugangsvoraussetzung und alle Besucher müssen einen Nachweis bringen. (wa)

Friseurhandwerk

Mit am meisten gebeutelt war in der Coronazeit das Friseurhandwerk. Deshalb sind die Friseurinnen und Friseure um jeden Tag froh, an dem sie ihr Geschäft offen haben. „Ich glaube nicht, dass wir uns einen weiteren Lockdown leisten können“, sagt Salonbesitzerin Gabi Stern aus Asperg, die auch im Präsidium der größten Friseur- und Kosmetikvereinigung im deutschsprachigen Raum ist, der der Société Française de Biosthetique.

Deshalb nimmt sie, wie auch andere Friseurbetriebe, die nun vorgegebenen 3G-Regel, die Kunden vorweisen müssen, in Kauf – zusätzlich zu den anderen Vorgaben wie Hygienestandards, Masken tragen und Abstand halten. Den negativen Schnelltest können die Kunden von einer offiziellen Teststelle mitbringen. Gabi Stern bietet in ihrem Geschäft aber auch einen Selbsttest unter Aufsicht durch einen geschulten Mitarbeiter, was nämlich auch erlaubt ist. Dazu müssen die Kunden aber 20 Minuten vor dem Termin erscheinen. Betriebe können den Abstrich aber auch durch einen geschulten Mitarbeiter selbst vornehmen, erklärt Stern.

Rainer Balle, Geschäftsstellenleiter der Friseurinnung Stuttgart-Ludwigsburg, hofft jedenfalls, das die Kunden für die nun notwendigen Kontrollen Verständnis haben. Die neuen Regeln erschwerten das Geschäft jedenfalls wieder, kritisierte er. (hdw)