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Lawinenunglück
Staatsanwalt erhebt Anklage

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Tagelang liefen Anfragen unserer Zeitung bei der Staatsanwaltschaft Bozen ins Leere, gestern dann kam überraschend die Mitteilung: Im Fall des Lawinenunglücks vom Januar 2018 mit einer Gruppe von Skifahrern aus Ludwigsburg wird doch Anklage erhoben. Die Skifahrer waren im Skigebiet Schöneben-Haideralm in Südtirol unterwegs, als sich eine gewaltige Lawine auf 2600 Metern löst und eine 45-jährige Frau und ihre elfjährige Tochter unter sich begräbt. Die beiden überleben das Unglück nicht.

In Italien ist das Auslösen einer Lawine strafbar, deshalb hat die Justiz in Bozen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet – gegen alle fünf Erwachsenen der Gruppe. Nach dem Gutachten eines Experten, des Glaziologen Jürg Schweizer, ist es möglich, dass die Gruppe keine Schuld trifft. Es könnte auch die Natur, ein Tier oder andere Skifahrer die Lawine ausgelöst haben. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft in Bozen nun Anklage gegen die Ludwigsburger Gruppe erhoben, unter anderem wegen Verursachung einer Lawine und fahrlässiger Tötung.

Die Nachricht kam gestern auch unerwartet für den Anwalt, der den Ludwigsburger vertritt, dessen Frau und Tochter bei dem Unglück getötet wurden. Er habe noch nicht erfahren, dass Anklage erhoben wird, so Christoph Schickhardt. Anklage erheben, das heiße nach italienischem Recht, dass die Staatsanwaltschaft den Fall an das Gericht weitergibt, anstatt ihn zu „archivieren“. Das sei nachvollziehbar, so Schickhardt. Das Gericht wird nun entscheiden, wie es weiter vorgeht. Es sei gut möglich, dass es einen gerichtlichen Sachverständigen beauftragt. (red)