VR-Bank Ludwigsburg zieht vor dem Arbeitsgericht den Kürzeren
Die Ludwigsburger Kammer gibt den Klagen von zwei langjährigen Filialleitern gegen außerordentliche fristlose Änderungskündigungen statt. Die Durchführbarkeit der Maßnahmen der VR-Bank sieht das Gericht als nicht nachvollziehbar an.