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Corona
Was Sie rund um die Impfung wissen müssen

Eine Spritze mit dem Impfstoff gegen das Coronavirus liegt bereit. Foto: dpa
Eine Spritze mit dem Impfstoff gegen das Coronavirus liegt bereit. Foto: dpa
Im Landkreis sind am Sonntag die ersten Personen gegen das Coronavirus geimpft worden (wir berichteten). Ein mobiles Impfteam vom Landesimpfzentrum Stuttgart impft derzeit auch hier im Landkreis Hochbetagte in Pflegeheimen. Doch was ist mit dem Rest der Bevölkerung? Unsere Redaktion erreichen täglich zahlreiche Nachfragen, die wir hier in einer Übersicht beantworten.

Warum wird im Landkreis Ludwigsburg erst ab dem 15. Januar geimpft? Geht das nicht früher?

Die Kreisimpfzentren hatten die Vorgabe, ab dem 15. Januar startklar zu sein. Das schaffen sie auch in Ludwigsburg. Jetzt steht allerdings noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung, um alle Kreisimpfzentren mit einer sinnvollen Menge an Impfdosen zu versorgen.

Ab wann kann man für das Impfzentrum in Ludwigsburg Termine vereinbaren?

Das Landratsamt teilt unserer Zeitung auf Anfrage mit: „Da wir noch keine gesicherte Aussage zur tatsächlich verfügbaren Impfmenge haben, ist noch keine Terminvergabe für den Landkreis Ludwigsburg möglich. Wir rechnen aber spätestens mit einer Freischaltung der Terminvergabe in der Kalenderwoche 1.“

Wie kann ich einen Impftermin vereinbaren?

Aktuell kann man sich (wenn man über 80 Jahre alt ist) nur im Landesimpfzentrum in Stuttgart impfen lassen. Einen Termin kann man per Telefon über die 116 117 ausmachen (da kommt man aber schwer durch) oder über das Internet: www.impfterminservice.de.

Allerdings: Von den am Wochenende angebotenen Impfterminen seien keine mehr verfügbar, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Montag. Doch bereits im Verlauf des Montags habe es wieder freie Termine gegeben, so der Sprecher. Die zentralen Impfzentren hätten derzeit Termine für die nächsten sechs Wochen bei der Terminvergabe eingepflegt.

Kann mich auch mein Hausarzt gegen das Coronavirus impfen?

Nein, noch nicht. „Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung, also in den Haus- und Facharztpraxen, vorgesehen. Das Land plant, sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen“, teilt das Sozialministerium mit.

Welche Menge Impfstoff wird zu Beginn in Ludwigsburg zur Verfügung stehen?

Hierzu antwortet das Landratsamt: „Nach den bisherigen Rückmeldungen aus dem Sozialministerium rechnen wir ab der Kalenderwoche 2 bis einschließlich Kalenderwoche 5 mit lediglich 1950 Impfdosen pro Woche.“ Zum Vergleich: Das große Impfzentrum in Ludwigsburg ist so ausgerichtet, dass dort täglich bis zu 1600 Personen geimpft werden können.

Kann man für pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, auch das mobile Impfteam anfordern?

Hierzu äußert sich das Sozialministerium wie folgt: Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs noch nicht möglich.

Diese Formulierung legt zumindest nahe, dass es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird, ein mobiles Impfteam anzufordern.

Wer übernimmt die Kosten für die Impfung?

Die Impfung ist kostenlos, unabhängig davon, ob und wie jemand versichert ist. Die Kosten für die Impfstoffe übernimmt der Bund. Dafür stehen im Etat des Bundes im neuen Jahr zunächst 2,7 Milliarden Euro bereit.

Muss ich nach der Impfung weiter Maske tragen und Abstand halten?

„Der Impfschutz greift circa zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung – und auch danach sind Sie weiterhin aufgefordert, die AHA+L-Regelungen einzuhalten. Trotz Immunität können Sie das Virus möglicherweise noch übertragen – die Regelungen gelten vorerst also weiterhin, zum Schutz aller“, so das Sozialministerium.

Kann man sich auch impfen lassen, wenn man bereits an Covid-19 erkrankt war?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass man nach einer Covid-19-Erkrankung immun ist. Wie lange die Schutzwirkung anhält, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Wenn Sie bereits erkrankt waren, ist eine Impfung deshalb erst einmal nicht notwendig. Bei unbemerkt durchgemachter Infektion ist eine Impfung jedoch nicht schädlich, teilt das Sozialministerium mit.