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Verkehr in der Innenstadt
Wo darf man in der Ludwigsburger Fußgängerzone Rad fahren und wo nicht?

Das Schild an der Oberen Marktstraße. Hier beginnt die Fußgängerzone, Radler dürfen in Schrittgeschwindigkeit weiterfahren. Foto: Andreas Essig
Das Schild an der Oberen Marktstraße. Hier beginnt die Fußgängerzone, Radler dürfen in Schrittgeschwindigkeit weiterfahren. Foto: Andreas Essig
Vor wenigen Tagen hat ein 88-jähriger Pedelec-Fahrer eine 79-jährige Fußgängerin am Marktplatz verletzt. Verboten war es nicht, dort zu fahren. Doch für den Bereich um den Marktplatz gelten für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer besondere Regeln.

Ludwigsburg. Mehr als Unachtsamkeit kann die Polizei dem 88-Jährigen nicht vorwerfen. Am Dienstag vergangene Woche hat der Pedelec-Fahrer auf dem Übergang vom Marktplatz in die Obere Marktstraße eine 79-jährige Fußgängerin von hinten mit dem Lenker gestreift. Die Frau fiel hin und verletzte sich dabei. Zunächst war von schweren Verletzungen die Rede. Gestern teilt die Polizei dann mit, dass die 79-Jährige doch nur leichte Blessuren durch die Kollision davongetragen hat und nur kurz im Krankenhaus war.

Die Polizei geht nicht davon aus, dass der Senior besonders schnell unterwegs war. Dafür spricht auch, dass er selbst nicht stürzte und bei dem Unfall unverletzt blieb. Der Mann tat zudem nichts Verbotenes. Radfahren ist in der Oberen Marktstraße erlaubt.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung gelten die Obere und die Untere Marktstraße sowie der Marktplatz selbst als Fußgängerzone. Mit dem Fahrrad, einem Pedelec oder einem E-Scooter darf man dort aber trotzdem fahren – allerdings den Fußgängern untergeordnet. Das bedeutet, man muss sich diesen anpassen und darf nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Das gilt übrigens auch für den Rathaushof.

406 Verwarnungen für Radler in 2021

Das kurze Stück Gehweg zwischen der Wilhelmstraße und der Oberen Marktstraße ist ein Sonderfall. Dort dürfen Radfahrer nach Auskunft der Stadtverwaltung drüberfahren, um auf die Wilhelmstraße oder die Obere Marktstraße zu kommen. Allerdings müssen sie dabei auf die Fußgänger achten und dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.

Völlig anders sieht das in der Fußgängerzone (Kirch-, See- und Asperger Straße) aus. Dort müssen Radfahrer absteigen. Das gilt ebenso für den Bereich um die Stadtkirche.

Wer dort oder auf einem Gehweg radelt, muss damit rechnen, von der Stadt erwischt zu werden. Dann wird ein Verwarnungsgeld fällig. Dieses wurde im November 2021 erhöht und liegt nun bei 25 Euro für das Radfahren in der Fußgängerzone und bei 55 Euro fürs Radeln auf dem Gehweg. Die Stadt kontrolliert regelmäßig. 2021 wurden insgesamt 406 Verwarnungen ausgesprochen, die zu einem Verwarngeld geführt haben. Davon 251 für Radfahrer, die in der Fußgängerzone unterwegs waren. Und 155 Verwarnungen für Zweiradfahrer, die auf dem Gehweg gefahren sind.

Dieses Jahr (Stand 30. August) wurden bislang 164 Verwarnungen ausgesprochen. Davon 112 fürs Fahren in der Fußgängerzone und 52 für verbotenes Fahrradfahren auf dem Gehweg.

Zahl der Unfälle geht zurück

Zwar sind die Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern in Ludwigsburg 2021 weiter zurückgegangen, gerade in jüngster Vergangenheit hat es in der Stadt aber mehrere schwere Unfälle gegeben, an denen Radler und Pedelec-Fahrer beteiligt waren:

Anfang Juni fährt ein 17-jähriger Radfahrer von der Hoferstraße bei Rot über die Ampel Richtung Schillerdurchlass. Am Fußgängerüberweg erfasst er eine 16-Jährige, die gerade bei Grün über die Ampel geht. Das Mädchen muss vom Krankenwagen leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht werden.

Mitte Juli stößt eine 71-jährige Pedelec-Fahrerin auf einem Rad- und Fußweg Richtung Seeschloss Monrepos mit einem 51-jährigen Radfahrer zusammen. Der Radler ist auf dem Weg parallel zur B27 unterwegs und hat gegenüber der 71-Jährigen Vorfahrt. Die Pedelec-Fahrerin wird bei dem Unfall schwer verletzt und stirbt zwei Tage später im Krankenhaus. Der Radfahrer wird dagegen nur leicht verletzt.

Mitte August kommt es in der Schillerstraße zu einem schweren Unfall zwischen einem 79 Jahre alten Pedelec-Fahrer und einem 22-Jährigen, der auf einem E-Scooter unterwegs ist. Der Senior fährt auf dem Radstreifen von der Hoferstraße in die Schillerstraße. An der Kreuzung mit der Bahnhofstraße kommt ihm der E-Scooter entgegen, der auf der falschen Seite unterwegs ist. Die beiden stoßen beinahe frontal zusammen. Der 79-Jährige, der einen Helm trägt, stürzt und wird dabei schwer verletzt. Er muss ins Krankenhaus eingeliefert werden.

So viele Radler und Fußgänger wurden letztes Jahr verletzt

Vergleich zu den beiden Vorjahren ist die Zahl der Unfälle in Ludwigsburg, in die Fußgänger oder Radfahrer verwickelt waren, 2021 weiter zurückgegangen. Und zwar bei den Radfahrern von 120 (2019) und 114 (2020) auf 100. Bei den Fußgängern von 55 (2019) und 38 (2020) auf 26.

92 Radfahrer wurden letztes Jahr im Ludwigsburger Stadtverkehr verletzt, davon 14 schwer und 78 leicht. In den beiden Vorjahren lag die Zahl der Verletzten etwas höher bei 108 (2019) und 100 (2020). Außerdem wurde 2020 ein Radfahrer getötet.

Bei den Fußgängern gab es im vergangenen Jahr 24 Verletze, davon 18 leicht und sechs schwer. Auch hier sind die Zahlen rückläufig. 2019 wurden 49 Fußgänger verletzt, 2020 insgesamt 38.

Bei der Schuldfrage gibt es große Unterschiede zwischen Fußgängern und Radfahrern. Von den 100 Unfällen mit Fahrradfahrern im vergangenen Jahr gelten bei 64 die Radler als Unfallverursacher. In über der Hälfte der Verkehrsunfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt sind, werden die Radler von der Polizei als Verursacher gesehen.

Bei den Fußgängern sieht das ganz anders aus. Bei den 26 Unfällen mit Fußgängern in 2021 gelten nur in sechs Fällen die Fußgänger auch als Verursacher des Unfalls.